- DAZ.online
- News
- Politik
- Fachausschüsse des ...
Anrufung des Vermittlungsauschusses
Fachausschüsse des Bundesrats fordern Verschiebung der Cannabis-Legalisierung
Die Fachausschüsse des Bundesrats fordern, dass das geplante Cannabis-Gesetz nachgebessert wird. Die Legalisierung von Besitz und Anbau soll auf den 1. Oktober verschoben werden. Die Ausschüsse empfehlen die Anrufung des Vermittlungsausschusses.
Die Cannabis-Legalisierung stößt auf Widerstand im Bundesrat. Nachdem sich die Fachausschüsse in der vergangenen Woche mit dem nicht zustimmungspflichtigen Cannabis-Gesetz befasst hatten, legten sie am Montag ihre Empfehlung für die Beschlussfassung des Bundesratsplenums am 22. März vor. Darin fordern sie, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Unzureichender Jugendschutz
Vor allem beim Jugendschutz sehen die Fachausschüsse Bedarf für Nachbesserungen. Für Menschen unter 25 Jahren müssten die Besitzobergrenzen reduziert werden, fordert der Gesundheitsausschuss. Der Konsum dürfe nur in privaten Räumen erlaubt sein. Beim Konsum in nicht-privaten Räumen soll ein Mindestabstand von 500 Metern zu Einrichtungen bestehen, die vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden.
Kein kommerzielles Geschäft!
Um zu verhindern, dass sich aus den Cannabis-Clubs „Geschäftsmodelle“ entwickeln, müsse sichergestellt sein, dass die Vertragspartner der Vereine nicht zugleich Vermieter, Energielieferant oder Objektschützer sind. In einem Mietobjekt dürften sich zudem nicht mehrere Anbauvereine niederlassen, fordert der Innenausschuss. In den Clubs soll jeweils ein Mitglied spezielle Beratungs- und Präventionskenntnisse nachweisen.
Keine Rehabilitierung!
Weiterhin sprach sich der Rechtsausschuss gegen die Tilgung von Eintragungen im Bundeszentralregister aus. Auch der Erlass bei noch nicht vollstreckten Strafen sei unbegründet.
Mehr zum Thema
Verstoß gegen das Völkerrecht?
Drogenkontrollrat der UN kritisiert Cannabis-Freigabe
Ab 1.April 2024
Bundestag beschließt Cannabis-Freigabe
Cannabislegalisierung
Unions-Politiker befürchten massiven Kontrollverlust
Ein weiteres Problem bestehe in der unklaren Definition der Besitzmenge. Dafür müsse der Feuchtigkeitsgehalt genau definiert werden. Dies sei zudem wichtig für Laboruntersuchungen bei möglichen Regelverstößen.
Legales Cannabis ab Oktober?
Zudem betont der Gesundheitsausschuss, dass zur geplanten Legalisierung des Konsums am 1. April noch kein legales Cannabis verfügbar sei. Denn wenn die Anbauvereine zum 1. Juli öffneten, könnten sie frühestens im Oktober die erste Ernte an ihre Mitglieder verteilen. Die Konsumenten müssten sich bis dahin auf dem Schwarzmarkt versorgen. Deshalb rieten die Experten für Gesundheit, Recht und Inneres, das Inkrafttreten des Cannabisgesetzes auf den 1. Oktober zu verschieben – dadurch wäre legal produziertes Cannabis frühestens ab Januar 2025 verfügbar. Nur der Verkehrsausschuss des Bundesrates sieht keinen Anlass für die Anrufung des Vermittlungsausschusses.
Klage der Union?
Die Landesinnenminister von CDU und CSU prüfen indessen eine Klage gegen das Gesetz. Das kündigte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Dienstag an. Im bayerischen Gesundheitsministerium zeigte man sich jedoch skeptisch: Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) sieht nach einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) keine Möglichkeit für eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Zwar gehe man davon aus, dass das Gesetz europarechtswidrig ist, Bayern sei aber nicht vorlageberechtigt.
Neue Cannabis-Kontrolleinheit
Ministerin Gerlach hat zudem den Aufbau einer neuen Kontrolleinheit angekündigt, die nach einer möglichen Legalisierung die Kontrolle der Anbauvereine übernehmen soll: „Wir rechnen mit einmaligen Sachkosten in Höhe von rund 4,7 Millionen Euro und jährlichen laufenden Sachkosten von rund 1,2 Millionen Euro. Das zeigt, welchen personellen und finanziellen Aufwand der Bund mit seinem Cannabis-Irrsinn den Ländern beschert.“ In einer Pressemitteilung kündigte sie am Dienstag an: „Wir werden weiter Widerstand gegen dieses Gesetz leisten. Es ist ein starkes Signal, dass der Gesundheit-, Innen- und Justizausschuss im Bundesrat einen Vermittlungsausschuss wollen. Das zeigt, dass die Bundesregierung mit ihren Legalisierungs-Plänen auf dem Holzweg ist.“
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.