Anzeige
Anzeige
Einigung zum E-Rezept
Apotheken dürfen PZN-Verordnungen trotz fehlender Stückzahl-Angabe beliefern
Wenn im elektronischen Verordnungsdatensatz die Angabe der Stückzahl oder Normgröße fehlt, gleichzeitig aber eine eindeutige Pharmazentralnummer angegeben ist, dürfen Apotheken diese E-Rezepte vorerst beliefern. Darauf haben sich DAV und GKV-Spitzenverband geeinigt, heißt es in einem Rundschreiben aus Schleswig-Holstein. Hintergrund ist offenbar ein systematischer Fehler in den Praxissoftware-Systemen.
Berlin – 13.03.2024, 16:50 Uhr

Anzeige
Error loading data. undefined
Anzeige
Anzeige
Nächster Artikel
Apotheken dürfen PZN-Verordnungen trotz fehlender Stückzahl-Angabe beliefern
Wenn im elektronischen Verordnungsdatensatz die Angabe der Stückzahl oder Normgröße fehlt, gleichzeitig aber eine eindeutige Pharmazentralnummer angegeben ist, dürfen Apotheken diese E-Rezepte vorerst beliefern. Darauf haben sich DAV und GKV-Spitzenverband geeinigt, heißt es in einem Rundschreiben aus Schleswig-Holstein. Hintergrund ist offenbar ein systematischer Fehler in den Praxissoftware-Systemen.
Apotheken dürfen PZN-Verordnungen trotz fehlender Stückzahl-Angabe beliefern
Wenn im elektronischen Verordnungsdatensatz die Angabe der Stückzahl oder Normgröße fehlt, gleichzeitig aber eine eindeutige Pharmazentralnummer angegeben ist, dürfen Apotheken diese E-Rezepte vorerst beliefern. Darauf haben sich DAV und GKV-Spitzenverband geeinigt, heißt es in einem Rundschreiben aus Schleswig-Holstein. Hintergrund ist offenbar ein systematischer Fehler in den Praxissoftware-Systemen.
Anzeige
Deutscher Apotheker Verlag Logo
Service
Rechtliches
Jetzt auch als App für iOS und Android
© 2025 Deutsche Apotheker Zeitung