Einigung zum E-Rezept

Apotheken dürfen PZN-Verordnungen trotz fehlender Stückzahl-Angabe beliefern

Wenn im elektronischen Verordnungsdatensatz die Angabe der Stückzahl oder Normgröße fehlt, gleichzeitig aber eine eindeutige Pharmazentralnummer angegeben ist, dürfen Apotheken diese E-Rezepte vorerst beliefern. Darauf haben sich DAV und GKV-Spitzenverband geeinigt, heißt es in einem Rundschreiben aus Schleswig-Holstein. Hintergrund ist offenbar ein systematischer Fehler in den Praxissoftware-Systemen.