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„Partikularinteressen vereinzelter Großkonzerne“
BMG drückt im Alleingang Cardlink durch – ABDA schockiert
Das Bundesgesundheitsministerium hat gegen alle anderen Gesellschafter der Gematik die Spezifikationen für das Cardlink-Verfahren beschlossen. Die ABDA ist „schockiert“ und verweist auf Sicherheitsbedenken.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat mit seiner Mehrheit an diesem Donnerstag in der Gesellschafterversammlung der Gematik die Spezifikationen für das Cardlink-Verfahren beschlossen – alle anderen Gesellschafter stimmten dagegen. Das geht aus einer Pressemitteilung der ABDA vom Donnerstagnachmittag hervor. Sowohl die Leistungserbringer als auch die Seite der Kostenträger hätten gegen die Spezifikationen gestimmt.
Das sei ein „Novum“, so die ABDA. „Dass das Ministerium nun in einer bemerkenswerten Abstimmung erstmals seine 51-Prozent-Mehrheit nutzt, um den Partikularinteressen vereinzelter Großkonzerne nachzukommen, schockiert uns“, erklärte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening.
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Beim Cardlink-Verfahren geht es darum, dass Versicherte ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) an ihr Smartphone halten und über eine App dann E-Rezepte einsehen oder einlösen können. Mehrere Apothekenplattformen hatten in der Vergangenheit angekündigt, die Technologie anbieten zu wollen. Aber insbesondere die Versender erhoffen sich durch Cardlink den Durchbruch auf dem E-Rezept-Markt.
„Erhebliche Sicherheitsrisiken“
„Das ‚CardLink-Verfahren‘ bringt für die Patientinnen und Patienten erhebliche Sicherheitsrisiken mit sich, wird das erst kürzlich ausgerollte E-Rezept-System angreifbarer machen und verbessert die Arzneimittelversorgung an keiner Stelle!“, sagte Overwieining zu den Gründen für ihre ablehnende Haltung.
Die sichere Arzneimittelversorgung in Deutschland dürfe nicht über unsichere Smartphone-Apps gefährdet werden. „Dass das BMG in seinem selbst herbeigeführten Beschluss nun auch noch die Verantwortung für den neuen E-Rezept-Einlöseweg auf die Apotheken abwälzt, ist absolut inakzeptabel“, so Overwiening.
Sowohl die Apothekerschaft als auch alle anderen Gesellschafter außer dem BMG hätten in den Gremien der Gematik auf die Unsicherheiten bei Cardlink hingewiesen. Wenn das BMG einen vierten Einlöseweg für E-Rezepte wünsche, dann müsse dieser „genauso sicher sein, wie das Einlösen mittels eGK, der Ausdruck des E-Rezeptes oder die sicheren Apps der gematik bzw. der Krankenkassen“, forderte die ABDA-Präsidentin.
5 Kommentare
ABDA - Abwärtsspirale
von Martin Straulino am 19.03.2024 um 15:06 Uhr
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Verfassungsgericht....
von Michael Weigand... am 15.03.2024 um 10:28 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Durchgedrückte Spezifikation
von Thomas T. am 14.03.2024 um 22:32 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Beschwerdemöglichkeit
von Stefan Haydn am 18.03.2024 um 19:03 Uhr
Wo bleibt da die führende Hand?
von Thomas B am 14.03.2024 um 18:29 Uhr
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