Folgende Fälschungsmerkmale seien erkannt worden:
„Betriebsstättennummer: Bei einer Hamburger Arztpraxis bzw. Ambulanz beginnt die Betriebsstättennummer mit der „02“, bei einer Praxis bzw. Ambulanz mit Sitz in Schleswig-Holstein mit der „01“. Rezepte aus dem Bezirk Stade beginnen mit der „14“ und solche aus dem Bezirk Lüneburg mit der „11“.
Es ist schon vorgekommen, dass zwar eine Hamburger Arztpraxis im Arztstempel ausgewiesen wurde, die Betriebsstättennummer aber mit der „72“ für Berlin begann.
Dosierung: Ozempic® und Trulicity® werden einmal wöchentlich (!) injiziert. Eine Dosierangabe: „1-0-0-0“ ist daher implausibel.
Angabe der Diagnose: Auf gefälschten Rezepten wurde mitunter eine Diagnose vermerkt. Das ist unzulässig. Die Angabe der Diagnose ist bei Hilfsmittelverordnungen erforderlich.“
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