Doch es gab auch kritische Stimmen. So mahnte Schleswig-Holsteins Kammerpräsident Kai Christiansen bei der Kammerversammlung im Februar, die angedachten Verhandlungen über den Festzuschlag nicht mit jenen der Ärzte über ein Gesamtbudget zu verwechseln. Es sei enorm wichtig, „dieses möglicherweise vergiftete Angebot von Lauterbach ausgiebig diskutieren zu können“.
Schwerwiegender Eingriff ins Preisbildungsregime
Dass eine solche Diskussion angesichts der Dimensionen des angekündigten Systemwechsels dringend notwendig ist, meint auch Professor Hilko J. Meyer. In der aktuellen DAZ legt er dar, warum die Festlegung des Fixzuschlags durch Verhandlungen der Apothekerschaft mit den gesetzlichen Krankenkassen „der schwerwiegendste Eingriff in das geltende Preisbildungsregime auf Ebene der Arzneimitteldistribution“ seit Inkrafttreten des Arzneimittelgesetzes im Jahr 1976 und der darauf beruhenden Preisspannenverordnung vom 1978 wäre. Der Jurist zeigt auf, welche Erwägungen der Entscheidung zugrunde lagen, die Handelsspannen für apothekenpflichtige Arzneimittel staatlich festzulegen. Er beleuchtet die Entwicklung zum Kombi-Modell und die Beweggründe des Gesetzgebers, den Verordnungsgeber mit der Anpassung des Fixums zu betrauen. Ebenso geht er auf die Änderungen beim Apothekenabschlag ein, den GKV und DAV für einige Jahre selbst verhandeln sollten – was zu einem „fruchtlosen Dauerkonflikt“ führte und damit endete, dass der Abschlag gesetzlich festgelegt wurde.
Meyer erinnert zudem an das 2016 vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragte 2HM-Gutachten und seine „irrigen Thesen“, die Verhandlungsmacht des GKV-Spitzenverbands und die vielen Streitigkeiten, die auch noch in jüngster Vergangenheit vor der Schiedsstelle landeten.
2 Kommentare
Sytemwechsel in der Preisbildung
von Pille62 am 18.03.2024 um 12:36 Uhr
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wieder mal nicht zuende gedacht....
von Thomas B am 16.03.2024 um 11:21 Uhr
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