- DAZ.online
- News
- Recht
- Freie Apothekerschaft ...
Klage zur Erhöhung des Festzuschlags
Freie Apothekerschaft will vor Gericht ziehen
Die Nichtanpassung des Fixzuschlags auf Rx-Arzneimittel ist für die Apotheken ein existenzielles Problem. Die Freie Apothekerschaft ist überzeugt: Das Bundeswirtschaftsministerium hat eigentlich die Pflicht, für eine regelmäßige Anpassung zu sorgen. Sie will daher jetzt vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Bundesrepublik klagen, um genau dies feststellen zu lassen.
Die Freie Apothekerschaft (FA) will die Bundesrepublik Deutschland verklagen. Grund dafür ist die ausbleibende Anpassung des Festzuschlags auf rezeptpflichtige Arzneimittel. Das teilt der Verein diesen Mittwoch auf seiner Internetseite mit. In der Stagnation des Festzuschlags seit dessen Einführung im Jahr 2004 sieht die Freie Apothekerschaft eine Hauptursache des Apothekensterbens. Die Finanzierung der Apotheken habe sich völlig von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt. „Die im Vergleich mit allen anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen unverhältnismäßige Belastung der Apothekerinnen und Apotheker muss ein Ende haben“, sagt die Vereinsvorsitzende Daniela Hänel.
Erfolgsaussichten vorab geprüft
Nachdem ein Mitglied der FA bereits im vergangenen Jahr ein bei Rechtsgutachten in Auftrag gegeben hatte, um die Erfolgschancen einer Klage zur Anpassung des Festzuschlags auszuloten, wird die FA nun aktiv. Sie übernahm zunächst die Kosten für das Gutachten, das zu dem Ergebnis gekommen ist, dass das Bundeswirtschaftsministerium einer Pflicht zur Anpassung unterliege. Demnach müsste alle zwei Jahre die Kostenentwicklung der Apotheken überprüft werden und gegebenenfalls eine Anpassung des Fixzuschlags erfolgen. Dass das Ministerium dieser Pflicht nicht nachgekommen ist, will die FA nun vom Verwaltungsgericht Berlin feststellen lassen – die Klage soll Anfang April zugestellt werden.
Mehr zum Thema
Apotheker lässt Gutachten erstellen
Lässt sich die Erhöhung des Fixums einklagen?
Honorargutachten
Was sagt 2HM zu den Rechenfehlern?
Vier Mitglieder der FA treten in dem Verfahren aktuell als Kläger auf, Vorstand und Schatzmeister Reinhard Rokitta fungiert als deren Sprecher. Rechtlich vertreten werden sie von Fiete Kalscheuer von der Kieler Kanzlei Brock / Müller / Ziegenbein, der auch das Rechtsgutachten erstellt hat. Nach Angabe der FA stützt sich die Klage überdies auf ein ökonomisches Gutachten zur Arzneimittelversorgung von Prof. Dr. Andreas Kaapke.
Entkräftung des 2HM-Gutachtens
Das schon im vergangenen Jahr bekannt gewordene Rechtsgutachten zu den Erfolgsaussichten der Klage wies nämlich auch auf die möglichen Schwierigkeiten einer Klage hin. Knackpunkt ist das Ende 2017 veröffentlichte H2M-Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums: Da dieses sogar eine deutliche Reduktion des Fixbetrages empfohlen hatte, gebe es an dem Bestehen und insbesondere der gerichtlichen Durchsetzbarkeit eines tatsächlichen Anspruchs auf eine Anpassung des Fixums Zweifel, so Anwalt Kalscheuer. Doch dieses Gutachten, dessen Methodik und Grundannahmen von vielen Seiten angezweifelt wurden, soll nun mit Kaapkes „aktueller, wissenschaftlich fundierter ökonomische Untersuchung zum Anpassungsbedarf des Apothekenhonorars“ entkräftet werden.
Hänel: Vorsichtiger Optimismus auf dem Rechtsweg
Hinsichtlich des Erfolgs der Klage zeigte sich die Vereinsvorsitzende Hänel eher vorsichtig optimistisch: „Recht haben und Recht bekommen, sind bekanntlich zweierlei. Dennoch gehen wir das Risiko einer Klage ein, auch wenn wir wissen, dass nach der Erhöhung des Kassenabschlags, dem Skonto-Urteil und den weiter steigenden Kosten viele Apotheken das wie auch immer geartete Urteil nicht mehr erleben werden. Wir stehen aber mit dem Rücken zur Wand, daher müssen die Zeiten des Hinhaltens der Politik und das bloße Zuschauen der Berufsvertretung vorbei sein. Man darf sich nicht alles gefallen lassen.“
Zudem gebe es weitere Baustellen, die möglicherweise auf dem Klageweg geklärt werden müssten, so Hänel weiter. In der anwaltlichen Prüfung sei etwa das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Dieses hat den Apotheken einen für zwei Jahre von 1,77 Euro auf 2 Euro erhöhten Kassenabschlag beschert.
6 Kommentare
Hoffnung stirbt zuletzt
von Karin Schlenker am 28.03.2024 um 8:53 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Klage der "freien Apothekerschaft"
von Wolfgang Steffan am 27.03.2024 um 10:12 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Freie Apothekerschaft
von Birgit Fichte am 26.03.2024 um 20:17 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Einzelpersonen
von Stefan Haydn am 28.03.2024 um 13:26 Uhr
Freie Apothekerschaft
von Roland Mückschel am 26.03.2024 um 19:56 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Freie Apothekerschaft will vor Gericht ziehen
von Bernd Haase am 26.03.2024 um 18:22 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.