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Apothekenreform
BKKen für Filialleitung durch qualifizierte PTA
Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Apothekenreform lässt noch auf sich warten. Der Dachverband der Betriebskrankenkassen hat nun ein eigenes Positionspapier dazu vorgelegt. Darin stützt der Verband die Pläne Karl Lauterbachs zur Filialleitung durch PTA – und schlägt überdies vor, Filialen auch über Kreisgrenzen hinweg zu erlauben.
Der Dachverband der Betriebskrankenkassen (BKK-DV) hat am Samstag unter dem Arbeitstitel „Dringende Impulse zur Apothekenstruktur“ ein Positionspapier zur Apothekenreform vorgelegt. Darin fordert er den „Ausbau von PTA-Kompetenzen“, vereinfachte („agile“) Filialgründungen sowie flexiblere Öffnungszeiten. Außerdem soll die ABDA detaillierte Auskünfte über die regionale Verteilung und Einnahmenstruktur der Apotheken erteilen, um „Missverständnisse“ gegenüber den Apotheken auszuräumen.
Filialleitung durch PTA
Damit greift der Verband verschiedene Punkte des Eckpunktepapiers zur Apothekenreform auf. Das im Dezember 2023 von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgelegte Papier sieht unter anderem vor, dass Filialen vorübergehend auch ohne Approbierte öffnen dürfen – sofern eine erfahrene PTA zugegen ist und ein:e Apotheker:in aus dem Fililalverbund telepharmazeutisch berät. Das reicht dem BKK-DV nicht. Er sieht die Gefahr, dass Apothekenleiter Filialen oder Zweigapotheken dann vornehmlich aus wirtschaftlichen Gründen besetzen würden. Der Kassenverband will über zusätzliche Qualifizierungen lieber den PTA-Beruf aufwerten. Etwa über ein Aufbaustudium mit einem Bachelorabschluss oder eine Weiterbildung über die Apothekerkammern.
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Solchen qualifizierten PTA sollen dann in einer Filialapotheke auch dauerhafte Vertretungen ermöglicht werden, insbesondere in strukturschwachen Regionen. Die telepharmazeutische Einbindung von Approbierten ist dabei vorzusehen.
Erleichterte Filialgründung
Um es leichter zu machen, Filialen zu gründen, sollten laut BKK-DV auch die geltenden Abstandsregeln zwischen Apotheke und Filiale überarbeitet werden: „Um eine größere Flächendeckung zu erreichen, wäre die Gründung von Filialapotheken über Kreisgrenzen hinweg von Vorteil. Wir schlagen vor: eine Definition von Entfernungen oder die Ausdehnung auf zwei oder drei Kreise.“
Konkret verweist der Kassenverband dabei auf Thüringen, wo Apothekengründungen unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
Zweigapotheken
In besonders unterversorgten Regionen ist die Gründung von Zweigapotheken möglich – auch das soll nach den Plänen des BMG künftig einfacher werden. Der BKK-DV verweist darauf, dass im Jahr 2022 lediglich elf solcher Zweigapotheken in Deutschland existierten. Das mache deutlich, „dass es nur wenige Regionen gibt, in denen ein echter Versorgungsnotstand vorliegt“. Würden die Forderungen nach PTA-geführten Filialapotheken umgesetzt, bedürfe es keiner weiteren Neuregelung für die Gründung von Zweigapotheken, so der Verband.
Transparenz bei Apothekendichte- und Finanzierung
Was die Honorierung der Apotheken betrifft, will der BKK-DV erst einmal mehr Transparenz – und zwar seitens der ABDA. Er fordert die Standesvertretung auf, sowohl über die genaue Versorgungsdichte der Apotheken, als auch über deren Finanzierungsstruktur in den einzelnen Regionen detailliert zu informieren: „Arzneimittel werden packungsbezogen vergütet. Davon profitieren in der Regel die Apotheken mit vielen Rezepten. Ob tatsächlich Apotheken in strukturschwachen Regionen in Summe weniger Geld erhalten, ist seit Jahren ungeklärt.“ „Missverständnisse und Intransparenz“ seien die Folge.
Flexibilisierung bei Öffnungszeiten und Leitung
Die Öffnungszeiten der Apotheken sollen sich laut BKK-DV zukünftig stärker an den Bedürfnissen der lokalen Bevölkerung und den vorhandenen Personalressourcen orientieren. Jedoch sei die Festlegung von Mindeststandards erforderlich, um die Grundversorgung zu gewährleisten.
Zudem sei es wichtig, dass alle Landesbehörden eine Leitung von Apotheken in Teilzeit zulassen. Dies sei bisher nicht überall in Deutschland der Fall. Durch die Möglichkeit der Teilzeit-Leitung könnte den Erfordernissen – insbesondere von Apothekerinnen – in der heutigen Zeit Rechnung getragen werden: „Mit einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wird nicht nur die Geschlechtergerechtigkeit erhöht, sondern auch die Versorgungssituation mit Arzneimitteln verbessert.“
4 Kommentare
Bedürfnisse
von D hofmann am 02.04.2024 um 6:36 Uhr
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Viel Erfolg, BKK! Viel Erfolg, Herr Bundesgesundheitsminister!
von Elfriede Müller am 29.03.2024 um 16:37 Uhr
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Und?
von Karl Friedrich Müller am 27.03.2024 um 14:18 Uhr
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AW: Monetärer Vorteil für Krankenkassen?
von Roland Mückschel am 28.03.2024 um 11:20 Uhr
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