Die wichtigsten Maßnahmen des MFG für das BMG:
- Die Zusammenarbeit der Arzneimittelzulassungsbehörden wird optimiert.
- Die Bewertung mononationaler klinischer Prüfungen wird beschleunigt.
- Dezentrale klinische Prüfungen außerhalb der Prüfzentren werden ermöglicht.
- Die Kennzeichnung von Prüf- und Hilfspräparaten wird vereinfacht.
- Es werden Standardvertragsklauseln für klinische Prüfungen veröffentlicht.
- Es wird eine unabhängige Spezialisierte Ethik-Kommission für besonders komplexe oder eilige Verfahren eingerichtet.
- Die Ethik-Kommissionen der Länder spezialisieren sich auf bestimmte Verfahrenstypen.
- Der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen erhält eine Richtlinienbefugnis.
- Die Auslegungspraxis der Länder hinsichtlich der Herstellungserlaubnis und Prüfung bestimmter Arzneimittel wird durch Empfehlungen des Bundes harmonisiert.
- Pharmazeutische Unternehmer erhalten die Möglichkeit, vertrauliche Erstattungsbeträge bei neuen Arzneimitteln zu vereinbaren.
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