Wegfall des BtM-Status

Droht bei Cannabis das PZN-Chaos?

Wenn Medizinalcannabis nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, müssen Blüten, Extrakte und Co. wie andere verschreibungspflichtige Arzneimittel auch elektronisch verordnet werden. Allerdings ist ein Teil der Sonder-PZN fürs E-Rezept nicht nutzbar. Wie eine Lösung aussehen könnte, ist noch unklar.*