Kein Betäubungsmittel mehr

Medizinalcannabis: Sonder-PZN jetzt auch fürs E-Rezept zugelassen

Das Cannabisgesetz, das am 1. April in Kraft tritt, bringt auch für Medizinalcannabis einen Switch: Es ist dann nicht mehr auf einem BtM-Rezept zu verordnen, sondern auf einem normalen (E-)Rezept. Jetzt ist auch klar: Für die Abrechnung von E-Rezepten können die bisherigen Sonder-PZN genutzt werden.