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E-Rezepte via Kassen-App
TK beantragt Zulassung bei Gematik
Nach dem Inkrafttreten des Digitalgesetzes hat die Techniker Krankenkasse die Zulassung der E-Rezept-Funktion bei der Gematik beantragt. Sie soll in die bestehende Versicherten-App integriert werden.
Mit dem Digitalgesetz hat der Gesetzgeber eine weitere Möglichkeit für die Einlösung von E-Rezepten geschaffen: Krankenkassen können ihren Versicherten jetzt auch anbieten, über die jeweilige App zur elektronischen Patientenakte (ePA) auf elektronische Verordnungen zuzugreifen und diese zu verwalten bzw. bei einer Apotheke ihrer Wahl digital einzulösen. Die Apothekerschaft stand dieser Option stets kritisch gegenüber. Doch nachdem das Digitalgesetz diese Woche endlich in Kraft getreten ist, machen sich die Kassen bereit.
So hat die Techniker Krankenkasse (TK) am Dienstag mitgeteilt, sie habe bei der Gematik eine Zulassung für die Integration des E-Rezepts in ihre TK-App beantragt. Nach der Zulassung soll die neue Funktion schnellstmöglich – noch im zweiten Quartal – für die Versicherten zur Verfügung stehen.
Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK, erklärte: „Mit der E-Rezept-Integration wird den Versicherten künftig ein weiterer volldigitaler Einlöseweg zur Verfügung stehen, bei dem sie jederzeit ihre Verordnungen selbst einsehen können.“ Damit spricht er indirekt ein Manko des von den Apotheken favorisierten Einlösewegs über die elektronische Gesundheitskarte an: Hier können Versicherte nicht alleine in ihre Verordnungen blicken.
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Die TK erläuterte aus ihrer Sicht den Hauptvorteil. Bisher nutzten nur wenige ihrer Versicherten die E-Rezept-App der Gematik. Anders sehe das bei den Kassen-Apps aus – sechs Millionen hätten bereits die TK-App heruntergeladen: „Da viele Versicherte die App ihrer Kasse schon auf dem Handy haben, ist es sinnvoll, die E-Rezept-Funktion hier zu integrieren. Dann haben die Versicherten alles an einem Ort und können die Vorteile des E-Rezepts wie weniger Papier und eine Übersicht der ausgestellten Rezepte nutzen“, sagt TK-Vorstand Bass.
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