Pharmazeutische Dienstleistungen

pDL-Abrechnung jetzt elektronisch

Berlin - 02.04.2024, 13:45 Uhr

Pharmazeutische Dienstleistungen wie die erweiterte Medikationsanalyse sind jetzt elektronisch abzurechnen. (Foto: ABDA)

Pharmazeutische Dienstleistungen wie die erweiterte Medikationsanalyse sind jetzt elektronisch abzurechnen. (Foto: ABDA)


Nach einer zweimonatigen Übergangsphase sind pharmazeutische Dienstleistungen, die seit dem 1. April erbracht werden, jetzt gegenüber dem Rechenzentrum zwingend elektronisch abzurechnen.

Die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL)  fristen nach wie vor ein eher bescheidenes Dasein. Auch im vierten Quartal 2023 ist die Zahl der Apotheken, die sie anbieten, ebenso wie das hierfür ausgezahlte Honorar überschaubar. Wie der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbands (NNF), der auch für die Abrechnung der pDL zuständig ist, jetzt mitgeteilt hat, haben in diesem Zeitraum 6.284 Apotheken pDL gemeldet. An sie hat der NNF insgesamt 3.839.502,81 Euro ausgezahlt. Im gesamten Jahr 2023 flossen damit rund 11,5 Millionen Euro für pDL an die Apotheken. Zur Verfügung stehen 150 Millionen Euro jährlich.

Zum 1. April hat sich für die Apotheken nun der Abrechnungsweg geändert: Das Verfahren läuft jetzt nur noch elektronisch. Bereits seit dem 1. Februar konnten Apotheken pDL elektronisch an ihr Rechenzentrum melden – daneben bestand aber weiterhin die Möglichkeit, sie auf Papier zu melden. 

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Beim elektronischen Verfahren wird analog zum E-Rezept ein elektronischer Abgabe- sowie Abrechnungsdatensatz erstellt. Dabei werden die Apotheken, wenn alles läuft, wie es soll, durch ihre Warenwirtschaft unterstützt. 

Der NNF bittet in einem Merkblatt zur pDL-Abrechnung, stets zu prüfen, ob die Abrechnungsdatensätze korrekt und vollständig entsprechend den Formalien ausgefüllt wurden. Die Meldung der Datensätze erfolgt ausschließlich an das Apothekenrechenzentrum. Dieses übernimmt sodann die weitere Bearbeitung und leitet die abrechnungsrelevanten Informationen an den NNF weiter.

Bei Fragen zum Erstellen der erforderlichen Abrechnungsdatensätze sollen sich Apotheken an ihr Systemhaus beziehungsweise ihr Rechenzentrum wenden, so der NNF. Weitere Informationen zur Abwicklung der Finanzierung pDL seitens des NNF
finden sich auf der Internetseite des NNF.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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