Vierter Einlöseweg

Cardlink: Patienten verlieren Einfluss auf Gesundheitsdaten

Berlin - 03.04.2024, 13:45 Uhr

Patientinnen und Patienten werden Unternehmen ausgeliefert, warnt der LAV-Vorsitzende Bernd Groeneveld. (Foto: LAV Nds./ Lorena Kirste)

Patientinnen und Patienten werden Unternehmen ausgeliefert, warnt der LAV-Vorsitzende Bernd Groeneveld. (Foto: LAV Nds./ Lorena Kirste)


Der Landesapothekerverband Niedersachsen warnt vor Sicherheitslücken im Cardlink-Verfahren. Vom Bundesgesundheitsministerium fordert er, für ein stabiles E-Rezept-System zu sorgen.

Im Alleingang drückte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Cardlink-Spezifikationen durch – trotz der Sorgen und gegen den Willen der anderen Gematik-Gesellschafter. Die ABDA war „schockiert“ und wähnte, das BMG wolle den „Partikularinteressen“ einzelner Großkonzerne nachkommen.

Die Standesvertretung schrieb an die Mitglieder im Gesundheitsausschuss und verwies darauf, dass es „fahrlässig“ sei, in der E-Rezept-Einführungsphase einen vierten Einlöseweg zu ermöglichen, der „ungeprüften Smartphone-Apps von Drittanbietern einen direkten Zugang zur Telematikinfrastruktur gewährt“. Die App-Inhaber dürften dann ohne Anforderungen und Zulassung medizinische Daten transportieren.

Ähnlich sehen das auch die Kassen. Wie der GKV-Spitzenverband gegenüber der DAZ klarstellte, findet man es nicht angemessen „da hier jeder Apps entwickeln kann und niemand prüft, was die Apps dann mit den Daten machen“.

Jetzt warnt auch der Landesapothekerverband Niedersachsen vor Sicherheitslücken im Cardlink-Verfahren. „Der geplante Einlöseweg trägt definitiv nicht zu einer Verbesserung der Arzneimittelversorgung bei und gefährdet gravierend den Patientenschutz!“, sagte der Vorstandsvorsitzende Berend Groeneveld laut einer Pressemitteilung vom Mittwoch.

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Patientinnen und Patienten würden es schwer haben, zu unterscheiden, welche Apps einen sicheren Datenschutz bieten und welche nicht. „Sollten Patientinnen und Patienten über Apps von Unternehmen ihre E-Rezepte einlösen, werden sie keinen Einfluss mehr haben, was mit ihren Gesundheitsdaten passiert und gewinnorientierten Unternehmen ausgeliefert sein.“

Wie funktioniert das CardLink-Verfahren?

Das CardLink-Verfahren ermöglicht es, ortsunabhängig E-Rezepte mittels Versichertenkarte (eGK) abzurufen. Der eHealth-CardLink übernimmt dabei die Rolle des Kartenterminals. Die eGK wird allerdings nicht physisch gesteckt, sondern über ein Handy mit entsprechender App mit dem eHealth-CardLink verbunden. Dieser verbindet sich wiederum mit dem Konnektor in der Apotheke. Danach passiert technische dasselbe wie beim Abruf mittels eGK in der Apotheke: Nach einem Versichertenstammdatenabgleich werden die E-Rezepte vom Fachdienst abgerufen. 

Mit Verweis auf die täglichen technischen Ausfälle erklärte Groeneveld, das BMG stehe in der Verantwortung, „für ein stabiles E-Rezept-System sorgen“. Nur das werde zu mehr Akzeptanz des E-Rezepts seitens der Beteiligten und der Patientinnen und Patienten führen.


Deutsche Apotheker Zeitung
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Wohl der Patienten !?

von ratatosk am 03.04.2024 um 18:22 Uhr

Schon seit langem gilt die Sorge des BMG nur noch dem persönlichen Wohlgefallen des Ministers, alles andere ist ganz offensichtlich nachrangig.

Man muß es erst mal Schaffen, daß alle anderen Beteiligten in der Gematik gegen eine Änderung sind, so was schafft nur Karl.

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