Gesellschafter-Beschluss

Warum die Kassen das Card-Link-Verfahren ablehnen

03.04.2024, 07:00 Uhr

Der GKV-Spitzenverband lehnte die Card-Link-Spezifikation ab. (Foto: IMAGO / Fotostand)

Der GKV-Spitzenverband lehnte die Card-Link-Spezifikation ab. (Foto: IMAGO / Fotostand)


Bekanntermaßen wurde das Card-Link-Verfahren allein mit den Stimmen des Bundesgesundheitsministeriums in der Gesellschafterversammlung der Gematik beschlossen. Alle anderen Gesellschafter stimmten dagegen. Auch der GKV-Spitzenverband. Doch warum eigentlich?

Dass Kassen und Leistungserbringer einer Meinung sind, dürfte wohl absoluten Seltenheitswert haben. Einen dieser raren Momente gab es kürzlich in der Gesellschafterversammlung der Gematik, als die technische Spezifikation für das Card-Link-Verfahren beschlossen wurde. Denn außer dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) stimmten alle Gesellschafter dagegen – zu den Gesellschaftern gehören unter anderem der Deutsche Apothekerverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung. Da das BMG über 51 Prozent der Gesellschafteranteile und somit über eine absolute Mehrheit verfügt, hatte die Ablehnung der anderen Gesellschafter lediglich symbolischen Charakter.

Warum die Apothekerschaft nichts vom Card-Link-Verfahren hält, hat ABDA-Präsidentin Gabriel Regina Overwiening den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses des Bundestags kürzlich in einem Brief dargelegt. Aus Sicht der Standesvertretung gefährdet Card-Link nämlich die Arzneimittelversorgung der Patient*innen. Zudem wurde kritisiert, dass in der Wahrnehmung der ABDA Sicherheitsbedenken weggewischt wurden.

Neuer Weg grundsätzlich gut, aber ...

Doch warum hat der GKV-Spitzenverband gegen die Spezifikation gestimmt? Auf Nachfrage der DAZ heißt es, dass man den neuen Weg zur Einlösung eines E-Rezeptes grundsätzlich gut finde. Bei dem jetzt beschlossenen Verfahren gebe es jedoch einen Server- und einen App-Teil. Für den App-Teil fordern BMG und Gematik aber keine Zulassung. „Das finden wir, wie auch die Vertreter der Leistungserbringer in der Gematik, nicht angemessen, da hier jeder Apps entwickeln kann und niemand prüft, was die Apps dann mit den Daten machen“, erklärt eine Sprecherin gegenüber der DAZ. „Es kann nicht sein, dass alles in der TI hochsicher und zugelassen sein muss und hier darf der freie Markt ohne Überprüfung einfach eine App anbieten.“

Zeitgleich treiben die Kassen aber auch ihren eigenen Weg voran, E-Rezepte abzurufen. Denn das kürzlich in Kraft getretene Digitalgesetz sieht vor, dass die Funktion in die Apps der Kassen integriert werden kann. So hat die Techniker Krankenkasse (TK) vergangene Woche mitgeteilt, sie habe bei der Gematik eine Zulassung für die Integration des E-Rezepts in ihre TK-App beantragt. Nach der Zulassung soll die neue Funktion schnellstmöglich – noch im zweiten Quartal – für die Versicherten zur Verfügung stehen.

Der Hauptvorteil dieses volldigitalen Einlösewegs besteht auch Sicht der TK darin, dass bereits sechs Millionen Versicherte die TK-App heruntergeladen hätten – im Gegensatz zur Gematik-App, die kaum genutzt werde.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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