„Ich schütze mich“

COVID-19-Impfkampagne: Anzeige gegen Lauterbach wegen Untreue

Berlin - 05.04.2024, 09:15 Uhr

(Foto: IMAGO / Wolfgang Maria Weber)

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Ende 2022 startete Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine Kampagne für die COVID-19-Impfung. Jetzt rügt der Bundesrechnungshof Mängel bei der Auftragsvergabe. Und die Linke schaltet den Staatsanwalt ein.

Der Linken-Politiker Sören Pellmann hat Strafanzeige gegen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gestellt wegen Untreue, Vorteilsnahme beziehungsweise Bestechlichkeit. Hintergrund ist ein Bericht des Bundesrechnungshofs zu möglichen Ungereimtheiten bei der Vergabe einer Werbekampagne für die COVID-19-Impfung. Dies geht aus der Strafanzeige hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Das Bundesgesundheitsministerium wies die Vorwürfe zurück.

Konkret geht es um die Kampagne „Ich schütze mich“ vom Oktober 2022. Dafür entstanden Pellmanns Anzeige zufolge bis Ende 2023 Gesamtkosten von 44,8 Millionen Euro. Pellmann moniert unter Hinweis auf den Rechnungshof, dass das Bundesgesundheitsministerium den Auftrag an die Werbeagentur Brinkert-Lück vergeben habe, obwohl das Ministerium einen Rahmenvertrag mit einer anderen Agentur gehabt habe, nämlich Scholz&Friends. „Hierbei verstieß es aus Sicht des Bundesrechnungshofes gegen das Vergaberecht und schloss den
Wettbewerb unzulässig aus“, heißt es in Pellmanns Anzeige. 

Es bestehe der Verdacht, dass der öffentlichen Hand ein Schaden entstanden sei, schreibt der Vorsitzende der Linken-Gruppe im Bundestag weiter. Dazu komme der Verdacht der Vorteilsnahme, weil die Agentur Brinkert-Lück auch die SPD-Wahlkampagne 2021 verantwortet habe. „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das BMG (Bundesgesundheitsministerium) einen erhöhten Preis für die Vergabe“ der Kampagne gezahlt habe. Pellmann fordert die Staatsanwaltschaft auf, den „Tatvorwürfen“ nachzugehen.

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Ein Sprecher von Lauterbachs Ministerium betonte, die Bundesregierung äußere sich grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren. Allgemein könne er jedoch sagen: „Das BMG teilt die Einschätzung des Rechnungshofes ausdrücklich nicht. Die Unterbeauftragung der Agentur Brinkert-Lück ist mündlich mit der Rahmenvertragsagentur Scholz&Friends erfolgt und erfüllt damit aus Sicht des BMG die vergabe- und vertragsrechtlichen Vorgaben.“ Im Übrigen sei der Eindruck falsch, es handele sich bei der mündlichen Absprache um einen Auftrag über 45 Millionen Euro. Die Leistungen der Agentur seien mit 865.000 Euro angesetzt gewesen. „Der Rest sind Ausgaben für Plakate, Spots, Anzeigen“, erklärte der Sprecher.

Pellmann betonte jedoch: „Die Maßnahmen der Corona-Zeit und deren Bewertung sind in der Gesellschaft weiterhin ein großes Diskussionsthema. Es ist wichtig für die politische Transparenz und das Vertrauen der Bevölkerung gegenüber der Politik und den politischen EntscheidungsträgerInnen, dass die Staatsanwaltschaft den Vorwürfen gründlich nachgeht.“


dpa / DAZ.online
redaktion@daz.online


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