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Vergleichszahlung zur AvP-Insolvenz
Nach 3,3 Millionen Euro bleibt Aussicht auf dritte Tranche
Die zweite Tranche der Vergleichszahlungen vom insolventen Rechenzentrum AvP ist mit 3,3 Millionen Euro geringer ausgefallen, als es die meisten Beobachter erwartet haben dürften. Das liegt an den strengen Auszahlungsbedingungen für die bei Treuhändern hinterlegten Gelder, erklärt der Insolvenzverwalter. Für die dritte Zahlung geht er von einer deutlich höheren Quote aus.
Um das Insolvenzverfahren des Rechenzentrums AvP Deutschland GmbH voranzubringen, hatten im vergangenen Herbst 96,1 Prozent der betroffenen Apotheken einem Vergleich zugestimmt – gemessen am Forderungsbetrag, nicht an der Apothekenzahl. Im Rahmen dieses Vergleichs erhielten die ungefähr 2.500 beteiligten Apotheken im Januar bereits etwa 33,8 Millionen Euro.
Nun wurde die zweite von drei Tranchen ausgezahlt. Die Kanzlei White&Case, zu der Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos gehört, erklärt in ihren jüngsten „Informationen für Leistungserbringer“, der Treuhänder Bero-Alexander Lau habe am 22. März die zweite Auszahlung an die beigetretenen Offizinapotheken in Höhe von rund 3,3 Millionen Euro vorgenommen. Dies entspreche einer Quote von etwa 1,1 Prozent auf die Forderungen. Im Januar seien es rund 10,9 Prozent gewesen.
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Weiter heißt es in diesen Informationen, derzeit fänden noch umfangreiche Abstimmungen zwischen dem Insolvenzverwalter, den Kostenträgern und den Hinterlegungsstellen statt, „die innerhalb der nächsten Wochen und Monate abgeschlossen sein werden“. Spätestens im September 2024 werde es eine weitere Auszahlung an die beigetretenen Apotheken geben, „bei der aus heutiger Sicht mit einer deutlich höheren Quote als in der Auszahlung am 22.03.2024 zu rechnen ist“.
Auszahlung für Treuhandgelder erfordert genaue Abstimmung
Gegenüber der DAZ erläuterte Hoos, die zweite Tranche enthalte insbesondere Gelder, die bereits vor Abschluss des Vergleichs bei externen Treuhändern hinterlegt worden seien. Die zugrundeliegenden Treuhandverträge würden sehr strenge Auszahlungsmechanismen vorsehen. Um diese zu erfüllen, sei eine genaue Abstimmung zwischen den Kostenträgern und ihm erforderlich. Er gehe davon aus, dass die dritte Tranche höher ausfalle und dann die noch bei externen Treuhändern hinterlegten Beträge ausgezahlt würden.
Große Unbekannte in der dritten Tranche
Zusammengefasst bedeutet das wohl: Die zweite Tranche ist zwar kleiner als erwartet, aber voraussichtlich wird die dritte Tranche dafür entsprechend größer werden. Es ist also nur eine Verzögerung. Wie groß die dritte Tranche insgesamt wird, bleibt allerdings eine spannende Frage. Denn gemäß dem im Herbst 2023 vorgestellten Plan für den Vergleich soll es dann wohl auch um die bisher von den Krankenkassen zurückgehaltenen Mittel gehen – und die hatte der Insolvenzverwalter damals als „die große Unbekannte“ beschrieben.
Die Frage, wie viel insgesamt in den drei Tranchen des Vergleichs ausgezahlt wird, ist für die beteiligten Apotheken von großer Bedeutung. Denn diese Zahlungen werden nur unter den beteiligten Offizinapotheken aufgeteilt. Die späteren Zahlungen aus der Insolvenzmasse müssen sie sich dagegen mit allen anderen Gläubigern der AvP teilen. Eine erste Abschlagszahlung an alle Gläubiger aus der Insolvenzmasse soll gegen Ende des Jahres 2024 stattfinden.
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