Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion

E-Rezept-Umstellung: Kein Mehraufwand laut BMG

Berlin - 10.04.2024, 12:15 Uhr

Wie ist die Umstellung auf das E-Rezept gelaufen? Wo hapert es noch? (Foto: DAZ / Schelbert)

Wie ist die Umstellung auf das E-Rezept gelaufen? Wo hapert es noch? (Foto: DAZ / Schelbert)


Wie ist das mit den Retaxationen beim E-Rezept? Wie sieht es mit den Pflegeheimen aus? Und welche Investitionen sind geplant? Die Unions-Fraktion hatte noch einige Fragen zur Umstellung aufs E-Rezept. Jetzt liegen die Antworten des Bundesgesundheitsministeriums vor.

Es ist etwas stiller geworden um das E-Rezept. Wer aber auf die Webseite der Gematik schaut, wird sehen, dass es weiterhin täglich Meldungen zu Störungen gibt. Diese beeinträchtigen aber offensichtlich den Alltag in den Apotheken weniger, als dies beispielsweise bei den Medisign-Ausfällen über Wochen der Fall war.

Die Bundesregierung geht dennoch davon aus, dass der E-Rezept-Start „erfolgreich“ war und es eben „wie bei jeder Umstellung von Prozessen im Gesundheitswesen initiale Herausforderungen“ gegeben habe. Das geht aus einer Antwort auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum Sachstand beim E-Rezept hervor.

Einen „dauerhaften Mehraufwand“ wegen der Einführung des E-Rezepts sieht das Bundesgesundheitsministerium (BMG) demnach beispielsweise nicht – zumindest bei Ärztinnen und Ärzten. Auf die Apotheken – nach denen sich die Unionsfraktion in der Anfrage auch erkundigt hatte – geht das BMG gar nicht erst ein. Im Gegenteil: Das BMG sieht beim E-Rezept auch zukünftig nur „Arbeitsentlastung“.

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Über Retaxationen, die mit dem E-Rezept in unmittelbarem Zusammenhang stehen, ist dem BMG nichts bekannt. Es erinnert noch einmal daran, dass es die Kassen zu einer Friedenspflicht aufgerufen habe und bei einer Nichtumsetzung Maßnahmen prüfen werde. Allerdings war das bereits im Februar und welche Maßnahme das BMG gegebenenfalls ergreifen will, wurde nicht gesagt.

Apotheken sollen aufklären

Bezüglich der Kritik, dass Patientinnen und Patienten beim E-Rezept nicht mehr direkt sehen können, welches Arzneimittel sie in welcher Dosis und mit welchem Einnahmeschema verordnet bekommen haben, heißt es vom BMG, dass dies mittels E-Rezept-App jederzeit möglich sei. Alternativ könnten Patienten auch einen Papierausdruck erhalten. Nur wenn das E-Rezept über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) eingelöst werde, sei keine eigenständige Einsichtnahme möglich. Dann müssten die Apothekenteams über den Inhalt der Verordnung aufklären.

Das wären etwa 70 bis 80 Prozent der Einlösevorgänge. Auch das geht aus der Antwort hervor. In etwa 20 Prozent der Fälle wird der Papierausdruck vorgezeigt und in nur einem Prozent die App genutzt.

Heimversorgung? Wird geprüft

Auch zu der Frage der Heimversorgung gibt es eine knappe und vage Antwort. Pflegeheime sind noch nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen und wie bekannt, gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob sie in die E-Rezept-Übermittlung direkt eingebunden werden sein müssen, oder ob es nicht doch einfach zwischen Praxis und Apotheke geregelt werden kann.

Man prüfe, wie die Versorgung von Pflegebedürftigen im Kontext des E-Rezepts am besten umgesetzt werden kann, heißt es dazu, und stehe im Austausch mit den Verbänden. Darüber hinaus sei die Anbindung von Pflegeeinrichtungen an die TI bereits möglich und man gehe davon aus, dass dies in steigendem Maß in Anspruch genommen werden werde. Die gesetzliche Frist wäre der 1. Juli 2025.

Weitere Investitionen in TI

Überhaupt werde das E-Rezept „kontinuierlich weiterentwickelt“ und die dafür notwendige Infrastruktur ausgebaut. Dies beinhaltet beispielsweise „eine fortlaufende Investition in die Verfügbarkeit und Sicherheit der TI ebenso wie die Anbindung der Leistungserbringer in der Pflege oder für die Heil- und Hilfsmittel“. Das BMG erinnert, dass zukünftig alle Rezeptarten als E-Rezept angeboten werden sollen.


Matthias Köhler, DAZ-Redakteur
redaktion@daz.online


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6 Kommentare

Zeichen des endültigen Zerfalls

von ratatosk am 15.04.2024 um 18:03 Uhr

Wenn solche Behördenapparatschicks anfangen ihre eigenen erlogenen Parolen zu glauben, ist der endgültige Zerfall leider nicht mehr weit, was für die Zukunft Deutschlands leider Schlimmes befürchten lässt.
Dieses Ministerium ist nur mehr die Spielwiese für Karl und seine Eitelkeiten

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Arbeitsentlastung und das BMG

von Kleiner Apotheker am 12.04.2024 um 11:00 Uhr

Wir haben erheblichen Mehraufwand.
- Arzt hat noch nicht signiert
- es ist etwas verordnet was der Patient gar nicht braucht
- es fehlt ein Medikament auf der Verordnung
- Patient hatte irgendwann etwas verordnet bekommen,
aber er hat das eRezept nicht eingelöst, ist aber noch elektronisch zu sehen
- und schneller ist das Ganze auch nicht, im Gegenteil

Beim Arzt anrufen? Viel Erfolg. Ach ja, häufig wohnt der Patient einige Kilometer weg und freut sich über das mehrfache hin-und-her-fahren

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Was so klar

von ratatosk am 11.04.2024 um 9:04 Uhr

BMG und Karl , Ignoranz und Arroganz

gegen gesichtete Arzneimttelversorgung 1 zu 0

schon wieder. Der Staat ist auf loyale Bürger angewiesen, da nicht alles Handeln auf Gesetzesparagrafen ruht. Da aber Loyalität auf beiden Seiten herrschen muß, ist Loyalität gegenüber solchen Ministerialen völlig unangebracht.
Aufklärung ist wichtig, aber wir sollten uns die Mühe machen, die Bürger noch mehr über die Umtriebe des BMG und natürlich von Karl aufzuklären, bevor alles zu spät ist. Normale fachliche Auseinandersetzung ist hier leider sinnlos, sei es auch ministerialer Inkompetenz, oder schlicht auch Desinteresse.

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E-Rezept-Umstellung

von Andreas Wolf am 10.04.2024 um 18:54 Uhr

Unfassbare Ignoranz!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

.

von Anita Peter am 10.04.2024 um 12:34 Uhr

"E-Rezept-Umstellung: Kein Mehraufwand laut BMG"

Hat bestimmt eine Untersuchung der Bertelsmann Stifung rausgefunden.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: .Apotheken sind für das BMG nicht exsistent

von Karl Friedrich Müller am 10.04.2024 um 14:09 Uhr

Auf die Apotheken – nach denen sich die Unionsfraktion in der Anfrage auch erkundigt hatte – geht das BMG gar nicht erst ein.
Über Retaxationen, die mit dem E-Rezept in unmittelbarem Zusammenhang stehen, ist dem BMG nichts bekannt.
Wir gehen Lauterbach und dem BMG am Hintern vorbei.
Scheißegal. Apotheken sollen aufklären. Dann erinnert man sich doch vage. Da war noch was…
Ich weiß gar nicht, was ich zu diesem Desinteresse, der überhaupt nicht vorhandenen Wertschätzung noch sagen soll. Da bleibt einem die Spucke weg.
Lauterbach isst eine eklatante Fehlbesetzung.

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