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Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion
E-Rezept-Umstellung: Kein Mehraufwand laut BMG
Wie ist das mit den Retaxationen beim E-Rezept? Wie sieht es mit den Pflegeheimen aus? Und welche Investitionen sind geplant? Die Unions-Fraktion hatte noch einige Fragen zur Umstellung aufs E-Rezept. Jetzt liegen die Antworten des Bundesgesundheitsministeriums vor.
Es ist etwas stiller geworden um das E-Rezept. Wer aber auf die Webseite der Gematik schaut, wird sehen, dass es weiterhin täglich Meldungen zu Störungen gibt. Diese beeinträchtigen aber offensichtlich den Alltag in den Apotheken weniger, als dies beispielsweise bei den Medisign-Ausfällen über Wochen der Fall war.
Die Bundesregierung geht dennoch davon aus, dass der E-Rezept-Start „erfolgreich“ war und es eben „wie bei jeder Umstellung von Prozessen im Gesundheitswesen initiale Herausforderungen“ gegeben habe. Das geht aus einer Antwort auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum Sachstand beim E-Rezept hervor.
Einen „dauerhaften Mehraufwand“ wegen der Einführung des E-Rezepts sieht das Bundesgesundheitsministerium (BMG) demnach beispielsweise nicht – zumindest bei Ärztinnen und Ärzten. Auf die Apotheken – nach denen sich die Unionsfraktion in der Anfrage auch erkundigt hatte – geht das BMG gar nicht erst ein. Im Gegenteil: Das BMG sieht beim E-Rezept auch zukünftig nur „Arbeitsentlastung“.
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Über Retaxationen, die mit dem E-Rezept in unmittelbarem Zusammenhang stehen, ist dem BMG nichts bekannt. Es erinnert noch einmal daran, dass es die Kassen zu einer Friedenspflicht aufgerufen habe und bei einer Nichtumsetzung Maßnahmen prüfen werde. Allerdings war das bereits im Februar und welche Maßnahme das BMG gegebenenfalls ergreifen will, wurde nicht gesagt.
Apotheken sollen aufklären
Bezüglich der Kritik, dass Patientinnen und Patienten beim E-Rezept nicht mehr direkt sehen können, welches Arzneimittel sie in welcher Dosis und mit welchem Einnahmeschema verordnet bekommen haben, heißt es vom BMG, dass dies mittels E-Rezept-App jederzeit möglich sei. Alternativ könnten Patienten auch einen Papierausdruck erhalten. Nur wenn das E-Rezept über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) eingelöst werde, sei keine eigenständige Einsichtnahme möglich. Dann müssten die Apothekenteams über den Inhalt der Verordnung aufklären.
Das wären etwa 70 bis 80 Prozent der Einlösevorgänge. Auch das geht aus der Antwort hervor. In etwa 20 Prozent der Fälle wird der Papierausdruck vorgezeigt und in nur einem Prozent die App genutzt.
Heimversorgung? Wird geprüft
Auch zu der Frage der Heimversorgung gibt es eine knappe und vage Antwort. Pflegeheime sind noch nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen und wie bekannt, gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob sie in die E-Rezept-Übermittlung direkt eingebunden werden sein müssen, oder ob es nicht doch einfach zwischen Praxis und Apotheke geregelt werden kann.
Man prüfe, wie die Versorgung von Pflegebedürftigen im Kontext des E-Rezepts am besten umgesetzt werden kann, heißt es dazu, und stehe im Austausch mit den Verbänden. Darüber hinaus sei die Anbindung von Pflegeeinrichtungen an die TI bereits möglich und man gehe davon aus, dass dies in steigendem Maß in Anspruch genommen werden werde. Die gesetzliche Frist wäre der 1. Juli 2025.
Weitere Investitionen in TI
Überhaupt werde das E-Rezept „kontinuierlich weiterentwickelt“ und die dafür notwendige Infrastruktur ausgebaut. Dies beinhaltet beispielsweise „eine fortlaufende Investition in die Verfügbarkeit und Sicherheit der TI ebenso wie die Anbindung der Leistungserbringer in der Pflege oder für die Heil- und Hilfsmittel“. Das BMG erinnert, dass zukünftig alle Rezeptarten als E-Rezept angeboten werden sollen.
6 Kommentare
Zeichen des endültigen Zerfalls
von ratatosk am 15.04.2024 um 18:03 Uhr
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Arbeitsentlastung und das BMG
von Kleiner Apotheker am 12.04.2024 um 11:00 Uhr
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Was so klar
von ratatosk am 11.04.2024 um 9:04 Uhr
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E-Rezept-Umstellung
von Andreas Wolf am 10.04.2024 um 18:54 Uhr
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.
von Anita Peter am 10.04.2024 um 12:34 Uhr
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AW: .Apotheken sind für das BMG nicht exsistent
von Karl Friedrich Müller am 10.04.2024 um 14:09 Uhr
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