Klage der Freien Apothekerschaft

Ökonomisches Gutachten kommt auf Fixum in Höhe von mehr als 14 Euro

Berlin - 12.04.2024, 16:30 Uhr

Das Apothekenhonorar ist anpassungsbedürftig. Das untermauert jetzt ein ökonomisches Gutachten. (Foto: IMAGO / Kirchner-Media)

Das Apothekenhonorar ist anpassungsbedürftig. Das untermauert jetzt ein ökonomisches Gutachten. (Foto: IMAGO / Kirchner-Media)


Berücksichtigt man die Inflation und den Mehraufwand, der den Apotheken in den vergangenen Jahren entstanden ist, und gewährt ihnen einen leistungsgerechten Aufschlag in Höhe von 20 Prozent, müsste das Fixum auf 14,14 Euro angehoben werden. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Apothekenökonomen Professor Andreas Kaapke im Auftrag der Freien Apothekerschaft.

Was ist die Arbeit der Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland wert? Braucht es nach mehr als einer Dekade Stillstand ein dickes Plus beim Fixum? Oder sind Umverteilungsideen, wie sie sich etwa im Eckpunktepapier zur Apothekenreform finden, zielführend? Darüber streitet derzeit die Branche – sowohl intern als auch mit der Politik.

Vier Kolleginnen und Kollegen aus der Freien Apothekerschaft wollen jetzt in einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin feststellen lassen, dass sie einen Anspruch auf Anpassung des Fixhonorars haben und das Unterlassen einer solchen Anpassung ihre Rechte verletzt. Beklagte ist die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima.

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Um ihre Position zu untermauern, hat die Freie Apothekerschaft ein ökonomisches Gutachten in Auftrag gegeben, in dem das Beratungsunternehmen Prof. Kaapke den Anpassungsbedarf des Apothekenhonorars überprüfen sollte. Das Fazit des Apothekenökonomen Professor Andreas Kaapke und der Diplom-Sozialwissenschaftlerin Nina Kleber-Herbel: Berücksichtigt man die Inflation und den Mehraufwand, der den Apotheken in den vergangenen Jahren entstanden ist, und gewährt ihnen einen leistungsgerechten Aufschlag in Höhe von 20 Prozent, müsste das Fixum auf 14,14 Euro angehoben werden.

2hm-Gutachten in der Kritik

In den Blick nehmen die Autoren insbesondere das berüchtigte 2hm-Gutachten zum Apothekenhonorar, das einst das Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegeben hatte und dessen Veröffentlichung die Branche Ende des Jahres 2017 in Aufruhr versetzte. Sie greifen unter anderem kritische Beiträge zur Methodik auf, beispielsweise Berechnungen des Diplom-Mathematikers und ehemaligen Geschäftsführers des Apothekerverbands Nordrhein, Uwe Hüsgen, sowie ökonomische Betrachtungen von DAZ-Redakteur Thomas Müller-Bohn und Frank Diener, seinerzeit Generalbevollmächtigter der Treuhand Hannover. Auch eine juristische Einschätzung des Rechtsanwalts Heinz-Uwe Dettling fließt in das Gutachten mit ein.

Zudem widmen sich Kaapke und Kleber-Herbel der allgemeinen Kostenentwicklung und nicht zuletzt der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der Apotheken. In einer kleinen Stichprobe (n = 13) betrachten sie überdies Kosten, Umsatz und Personalsituation der Apotheken. Auch Entwicklungen beim Arbeitsaufwand der Apotheken seit dem Jahr 2004 berücksichtigen sie, ebenso wie politische Sparmaßnahmen und relevante Gerichtsurteile. Letztlich ziehen sie noch einen Vergleich mit anderen frei- und heilberuflichen Berufsgruppen.

Fazit: Apothekenhonorar ist anpassungsbedürftig

Das Fazit der Gutachter ist eindeutig: Aus ihrer Sicht ist das Apothekenhonorar anpassungsbedürftig. „Demnach müsste zunächst eine inflationsgeleitete Anpassung erfolgen. In einem zweiten Schritt wäre das so errechnete Honorar nochmals um einen prozentualen Aufschlag zu erhöhen, der den Mehraufwand vergütet, der den Apotheken durch die von ihnen erbrachten zusätzlichen Leistungen entsteht“, schreiben sie. Inflationsbedingt halten sie zum aktuellen Zeitpunkt eine Erhöhung des Fixums pro verschreibungspflichtiger Packung auf 11,78 Euro für angemessen. Das entspricht knapp der umstrittenen Forderung der ABDA nach einem Fixum in Höhe von 12 Euro. Inklusive eines leistungsbedingten Aufschlags in Höhe von 20 Prozent kommen die Autoren so auf ein Fixum, das bei 14,14 Euro liegen müsste.

Das vollständige Gutachten finden Sie hier auf der Website der Freien Apothekerschaft.


Christina Grünberg (gbg), Apothekerin, Betriebswirtin (IWW), DAZ-Redakteurin
cgruenberg@daz.online


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5 Kommentare

freie Apothekerschaft

von Wolfgang Steffan am 16.04.2024 um 9:59 Uhr

Ich bin ab heute Mitglied, denn die
"freie Apothekerschaft" tut genau das, was unsere teuere,
wasserköpfige ABDA seit Jahren schon hätte tun müssen !

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Die freie Apothekerschaft tut mehr.

von Rainer W. am 15.04.2024 um 9:40 Uhr

Die Freie Apothekerschaft hat in den letzten 4 Jahren mehr für die Apotheken getan als die ABDA in den letzten 40. Jeder sollte Mitglied werden und den Verein unterstützen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Klage

von Dr. Radman am 12.04.2024 um 19:53 Uhr

Ich verstehe nicht, warum die meisten Apotheker die freie Apothekerschaft nicht unterstützen und Mitglieder werden. Ich denke, es liegt an Egoismus. Wenn die freie Apothekerschaft Erfolg hat, profitieren alle Apothekers. Wenn nicht, tragen allein die Mitglieder der freien Apothekerschaft die Kosten. Wie unkollegial ist das denn?

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: ApoGuide

von Martin Straulino am 12.04.2024 um 23:06 Uhr

Sie haben völlig recht - ich bin seit 3 Minuten neues Mitglied der Freien Apothekerschaft :-)
Tatsächlich habe ich den Eindruck, dass hier unsere Interessen am besten vertreten werden.

AW: Klage

von Cornelia Ranner am 13.04.2024 um 19:24 Uhr

Bin absolut Ihrer Meinung! Bin seit ein paar Tagen Mitglied, als ich von der Klage gehört habe. Nachdem es fast allen Kollegen in der momentanen Situation gleich ergeht, kann man nur dazu aufrufen, dass man Mitglied wird. Unsere Verbände und Standesvertretung schlafen eh den Schlaf des Gerechten. Da können wir keine Hilfe erwarten.

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