Lauterbachs neues Gesetzesvorhaben

Gutscheine für gesunde Herzen

Berlin - 15.04.2024, 12:15 Uhr

Sorgt sich um die Herzen der Deutschen: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. (Foto: IMAGO / Sven Simon)

Sorgt sich um die Herzen der Deutschen: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. (Foto: IMAGO / Sven Simon)


Karl Lauterbach will die Lebenserwartung der Deutschen per Gesetz erhöhen. Er plant, die Bevölkerung systematisch auf Herz- und Zuckererkrankung untersuchen zu lassen. Check-ups für 25-, 35- und 50-Jährige sollen von den Kassen bezahlt werden. Kleinkinder will der Gesundheitsminister verpflichtend auf ein Herzinfarktrisiko untersuchen lassen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat seine Pläne für ein Gesetz zur besseren Vorbeugung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen konkretisiert. Durch ein Gutschein-System will er Menschen im Alter von 25, 35 und 50 Jahren zu Check-ups der Herz- und Blutzuckerwerte motivieren. Diese sollen dann über die Krankenkassen finanziert werden. Erhöhtes Cholesterin, Bluthochdruck, Übergewicht und das Rauchen seien in Deutschland viel zu häufig. Dem will Lauterbach durch sein neues Gesetz entgegenwirken, sagte er in einem Interview mit der „Bild am Sonntag“.

Herzinfarktrisiko bei Kleinkindern

Bereits im Alter von fünf Jahren solle im Rahmen der U9-Untersuchung verpflichtend eine Untersuchung des Herzinfarktrisikos durchgeführt werden, erläuterte der Minister: „Ja, bei 5-Jährigen idealerweise. Die Medikamente wirken auch bei Kindern! Wenn man das nicht macht, bei den Kindern, die eine familiäre Stoffwechselstörung haben, dann sind die Gefäße typischerweise im Alter von 25 bis 30 Jahren so schlecht, wie wenn wir über 80-Jährige sprechen würden.“

Kassen zahlen Mittel gegen Rauchen und Cholesterin

Statine zur Senkung des Cholesterinspiegels will Lauterbach durch die Krankenkassen bezahlen lassen, ebenso wie Mittel zur Entwöhnung vom Rauchen. Ärzte sollen für Angebote zur Rauchentwöhnung zusätzliche Honorierung erhalten.

Mehr zum Thema

Impulspapier aus dem Bundesgesundheitsministerium

Herz-Kreislauf-Erkrankungen: So sollen Apotheken bei der Vorbeugung helfen

Nutzenbewertung des IQWiG bei schwerer Tabakabhängigkeit

Erstattet die gesetzliche Krankenversicherung bald Vareniclin und Nikotin?

Sofern die elektronische Patientenakte („ePA für alle“) wie geplant am 15. Januar an den Start geht, könnten die Check-ups auch hierüber abgewickelt werden, stellte der Minister in Aussicht. Bis dahin plant Lauterbach die Ausgabe von Gutscheinen an die Zielgruppen. Entsprechende Einladungen sollen die Krankenkassen verschicken. 

Check-ups in Apotheken

Bereits Ende September 2023 hatte Lauterbach beim Deutschen Apothekertag ein Gesetz angekündigt, um Herz-Kreislauf-Erkrankungen in der Bevölkerung zu verringern. Dabei sollten auch die Apotheken eine wichtige Rolle spielen. In einem im Oktober vorgelegten Impulspapier hatte das BMG dargelegt, welche konkrete Rolle die Apotheken bei der geplanten Vorsorgeoffensive spielen sollen: Cholesterinwertbestimmung, Blutdruck- und Blutzuckermessungen, die Berechnung des Body-Mass-Index (BMI), aber auch Beratungen zur Nikotinentwöhnung könnten von den Apotheken angeboten werden. Ziel sei, Risiko-Patient:innen rechtzeitig zu identifizieren und medikamentös zu behandeln. Seitens der ABDA wurden die Pläne begrüßt

Häufigste Todesursache

Nun kommt offensichtlich wieder Bewegung in das Vorhaben. Lauterbach strebt an, dass das Gesetz im kommenden Jahr in Kraft tritt. Bis zu 90 Prozent der Herz-Kreislauf-Erkrankungen könnten damit verhindert werden, prognostiziert er. Bisher würde das Risiko eines Herzleidens hierzulande unterschätzt. Viele hätten mehr Angst vor einer Krebserkrankung, wenngleich die durchschnittliche Lebenserwartung bei Krebs noch höher liege als bei schweren Herzerkrankungen, sagt der Gesundheitsminister.

Herzerkrankungen sind in Deutschland derzeit die häufigste Todesursache. Laut des Statistischen Bundesamtes starben 2022 in Deutschland 358.219 Menschen infolge einer Herz- Kreislauferkrankung. Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum starben 231.533 Menschen an Krebs, 67.633 an einer Atemwegserkrankung und 10.110 durch Suizid.


Michael Zantke, Redakteur, DAZ
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Impulspapier aus dem Bundesgesundheitsministerium

Herz-Kreislauf-Erkrankungen: So sollen Apotheken bei der Vorbeugung helfen

BMG will Apotheken-Expertise für Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen nutzen

Neue Aufgaben für Apotheken

Referentenentwurf „GEsundes-Herz-Gesetz“

Lauterbach plant neue pDL für gesündere Herzen

Lauterbachs Vorsorge-Gesetz

Gutscheine für gesunde Herzen

„Gesundes-Herz-Gesetz“ sieht neue Aufgaben für Apotheken in der Prävention und Früherkennung vor

Die nächsten pDL sollen kommen

Umstrittene Prävention mit Arzneimitteln

Gesundes-Herz-Gesetz: Hecken kritisiert Aktionismus

Früherkennung von herz-Kreislauf-Erkrankungen

BÄK-Chef: Apotheken sind keine Arztpraxen-to-go

Apotheken, Ärzte und Kassen: Konzertierte Initiative gegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Apotheken als niedrigschwellige Anlaufstelle für die Früherkennung

1 Kommentar

Keine Vorsorge ohne Apotheke-Vor-Ort

von Hans Olo am 15.04.2024 um 14:15 Uhr

"Cholesterinwertbestimmung, Blutdruck- und Blutzuckermessungen, [...] könnten von den Apotheken angeboten werden. "

HAH! Wo keine Apotheke, keine Bestimmung. Oder geht das auch Per Telepharmazie? Oder über den Versandhandel? So'n Lappen. Will Vorsorge, aber dafür nicht bezahlen. Schon klar.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.