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Lauterbachs neues Gesetzesvorhaben
Gutscheine für gesunde Herzen
Karl Lauterbach will die Lebenserwartung der Deutschen per Gesetz erhöhen. Er plant, die Bevölkerung systematisch auf Herz- und Zuckererkrankung untersuchen zu lassen. Check-ups für 25-, 35- und 50-Jährige sollen von den Kassen bezahlt werden. Kleinkinder will der Gesundheitsminister verpflichtend auf ein Herzinfarktrisiko untersuchen lassen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat seine Pläne für ein Gesetz zur besseren Vorbeugung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen konkretisiert. Durch ein Gutschein-System will er Menschen im Alter von 25, 35 und 50 Jahren zu Check-ups der Herz- und Blutzuckerwerte motivieren. Diese sollen dann über die Krankenkassen finanziert werden. Erhöhtes Cholesterin, Bluthochdruck, Übergewicht und das Rauchen seien in Deutschland viel zu häufig. Dem will Lauterbach durch sein neues Gesetz entgegenwirken, sagte er in einem Interview mit der „Bild am Sonntag“.
Herzinfarktrisiko bei Kleinkindern
Bereits im Alter von fünf Jahren solle im Rahmen der U9-Untersuchung verpflichtend eine Untersuchung des Herzinfarktrisikos durchgeführt werden, erläuterte der Minister: „Ja, bei 5-Jährigen idealerweise. Die Medikamente wirken auch bei Kindern! Wenn man das nicht macht, bei den Kindern, die eine familiäre Stoffwechselstörung haben, dann sind die Gefäße typischerweise im Alter von 25 bis 30 Jahren so schlecht, wie wenn wir über 80-Jährige sprechen würden.“
Kassen zahlen Mittel gegen Rauchen und Cholesterin
Statine zur Senkung des Cholesterinspiegels will Lauterbach durch die Krankenkassen bezahlen lassen, ebenso wie Mittel zur Entwöhnung vom Rauchen. Ärzte sollen für Angebote zur Rauchentwöhnung zusätzliche Honorierung erhalten.
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Sofern die elektronische Patientenakte („ePA für alle“) wie geplant am 15. Januar an den Start geht, könnten die Check-ups auch hierüber abgewickelt werden, stellte der Minister in Aussicht. Bis dahin plant Lauterbach die Ausgabe von Gutscheinen an die Zielgruppen. Entsprechende Einladungen sollen die Krankenkassen verschicken.
Check-ups in Apotheken
Bereits Ende September 2023 hatte Lauterbach beim Deutschen Apothekertag ein Gesetz angekündigt, um Herz-Kreislauf-Erkrankungen in der Bevölkerung zu verringern. Dabei sollten auch die Apotheken eine wichtige Rolle spielen. In einem im Oktober vorgelegten Impulspapier hatte das BMG dargelegt, welche konkrete Rolle die Apotheken bei der geplanten Vorsorgeoffensive spielen sollen: Cholesterinwertbestimmung, Blutdruck- und Blutzuckermessungen, die Berechnung des Body-Mass-Index (BMI), aber auch Beratungen zur Nikotinentwöhnung könnten von den Apotheken angeboten werden. Ziel sei, Risiko-Patient:innen rechtzeitig zu identifizieren und medikamentös zu behandeln. Seitens der ABDA wurden die Pläne begrüßt.
Häufigste Todesursache
Nun kommt offensichtlich wieder Bewegung in das Vorhaben. Lauterbach strebt an, dass das Gesetz im kommenden Jahr in Kraft tritt. Bis zu 90 Prozent der Herz-Kreislauf-Erkrankungen könnten damit verhindert werden, prognostiziert er. Bisher würde das Risiko eines Herzleidens hierzulande unterschätzt. Viele hätten mehr Angst vor einer Krebserkrankung, wenngleich die durchschnittliche Lebenserwartung bei Krebs noch höher liege als bei schweren Herzerkrankungen, sagt der Gesundheitsminister.
Herzerkrankungen sind in Deutschland derzeit die häufigste Todesursache. Laut des Statistischen Bundesamtes starben 2022 in Deutschland 358.219 Menschen infolge einer Herz- Kreislauferkrankung. Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum starben 231.533 Menschen an Krebs, 67.633 an einer Atemwegserkrankung und 10.110 durch Suizid.
1 Kommentar
Keine Vorsorge ohne Apotheke-Vor-Ort
von Hans Olo am 15.04.2024 um 14:15 Uhr
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