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Laut einer Befragung der AMK kann die Dosierungsangabe auf dem Rezept die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessern. Allerdings findet sich auf der Hälfte der Rezepte offenbar nur der Ersatzvermerk „Dj“, obwohl es meist keinen Medikationsplan gibt. In diesen Fällen gibt es keinen Mehrwert für die AMTS.
Die Arzneimittelkommission der Apothekerschaft (AMK) wollte wissen, inwiefern sich die Angabe der Dosierung auf dem Rezept auf die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) auswirkt. Seit 2020 ist diese bekanntermaßen verpflichtend. Alternativ kann angegeben werden, dass beispielsweise ein Medikationsplan ausgegeben wurde. Auf das Rezept muss dann der Vermerk „Dj“. Die Angabe der Dosierung war eine langjährige Forderung der Apothekerschaft.
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Für ihre Erhebung befragte die AMK ihre 588 öffentlichen Referenzapotheken. 318 nahmen an der Umfrage teil. Rund 44 Prozent der befragten Apothekerinnen und Apotheker bestätigten, dass sich durch die Dosierung auf Rezept die AMTS (sehr) verbessert hat. So gelingt die Kontrolle der erforderlichen Packungsgröße oder die Prüfung auf Teilbarkeit der Arzneiform. Entscheidende Voraussetzung hierfür sei aber, dass die Dosierungsangaben korrekt und aktuell sind. Rund 78 Prozent gaben zudem an, dass durch diese Dosierungsangabe (potenzielle) Medikationsfehler erkannt werden konnten, wie Über- oder Unterdosierungen oder ein falscher Einnahmezeitpunkt.
Allerdings wurde auch kritisiert, dass auf etwa 50 Prozent (Median) der Rezepte nur der Vermerk „Dj“ zu finden ist. Ein Medikationsplan liege aber nur selten vor, wie die Apotheken auf Nachfrage erfahren. In solchen Fällen müsste dann notwendigerweise intensiv zur Medikation beraten werden, um die AMTS nicht zu gefährden.
Der AMK-Vorsitzende Martin Schulz kommentierte die Erhebung: „Erstmals konnten wir mittels Umfrage unter Apotheken belegen, dass eine konkrete Dosierungsangabe auf Rezept die AMTS verbessern kann. Die Angabe ‚Dj' leistet wohl keinen vergleichbaren Beitrag.“
Viel Retax-Ärger
Was in der Mitteilung der ABDA zu der Umfrage allerdings nicht erwähnt wird, ist, dass die verpflichtende Angabe der Dosierung in den Apotheken zu massivem Ärger und Mehraufwand führte. Denn für die Krankenkassen war die neue Vorgabe ein willkommener Grund zu retaxieren. Mit dem Arzneimittellieferengpassbekämpfungsgesetz wurde im vergangenen Jahr endlich gegengesteuert. Wegen fehlender Dosierungsangabe darf nun nicht mehr retaxiert werden.
1 Kommentar
Schau an, wer hätte das ahnen können. Experten sei dank haben wir nun Gewissheit...
von Dr. House am 29.04.2024 um 13:01 Uhr
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