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Nach dem 1. Mai
Cannabis auf BtM-Rezept wird weiterhin nicht retaxiert
Am 1. Mai endet die Übergangsfrist, in der Cannabis oder Dronabinol-Verordnungen auf BtM-Rezepten von den Kassen nicht beanstandet werden sollten. Nun hat der GKV-Spitzenverband seinen Mitgliedskassen aber mitgeteilt, dass er weiterhin keinen Grund sieht, solche Rezepte zu retaxieren. Diesmal ohne die Angabe einer Befristung.
Stuttgart – Erstellt am 30.04.2024, 11:45 Uhr

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