Nach dem 1. Mai

Cannabis auf BtM-Rezept wird weiterhin nicht retaxiert

Am 1. Mai endet die Übergangsfrist, in der Cannabis oder Dronabinol-Verordnungen auf BtM-Rezepten von den Kassen nicht beanstandet werden sollten. Nun hat der GKV-Spitzenverband seinen Mitgliedskassen aber mitgeteilt, dass er weiterhin keinen Grund sieht, solche Rezepte zu retaxieren. Diesmal ohne die Angabe einer Befristung.