Unvereinbarkeitsbeschluss

Marburger Bund will AfD-Mitglieder ausschließen

Berlin - 06.05.2024, 15:15 Uhr

Der Marburger Bund will keine AfD-Mitglieder in den eigenen Reihen. (Foto: IMAGO / Fotostand)

Der Marburger Bund will keine AfD-Mitglieder in den eigenen Reihen. (Foto: IMAGO / Fotostand)


Die Ärzt:innenvertretung Marburger Bund hält eine Mitgliedschaft in der AfD für unvereinbar mit einer Tätigkeit in ihrem Verband. Auch Gewerkschaften und kirchliche Organisationen sind bemüht, eine Brandmauer zur AfD zu errichten. Doch dabei gibt es noch rechtliche Hürden.

Nach langer und intensiver Debatte hat der Marburger Bund (MB) am Sonntag beschlossen, dass die Mitgliedschaft in einer Partei, die „menschenverachtende, rassistisch-xenophobe Positionen“ vertritt, nicht mit einer Mitgliedschaft im Marburger Bund vereinbar ist. Die AfD wird in dem Beschluss ausdrücklich nicht genannt, in den vorgelagerten Debatten wurde jedoch deutlich, dass sie im Fokus des Unvereinbarkeitsbeschlusses steht: „Wer die AfD wählt, schadet der Gesundheit der Menschen in Deutschland“, sagte MB-Vorstandsmitglied Hans-Albert Gehle, laut einer Pressemitteilung des MB vom Sonntag.

Zwischenzeitlich war die ursprüngliche Formulierung zur Unvereinbarkeit mit bestimmten Parteimitgliedschaften im Antrag gestrichen worden. Mitglieder des MB hatten juristische Bedenken geäußert. Nicht zuletzt wurden Befürchtungen laut, der MB könnte seinen Status als Tarifpartei gefährden.

Der Einstieg in die Debatte war ein Vortrag des Medizinhistorikers Dr. Benjamin Kuntz. Er sprach über die Verfolgung jüdischer Ärzt:innen in der Zeit des Nationalsozialismus. Diese waren unmittelbar nach der Machtübernahme der Nazis entlassen worden.

Während der Diskussion machten verschiedene Redner:innen deutlich, dass Rassismus auch im Krankenhausalltag keine Seltenheit sei. Eine klare Haltung der Ärzteschaft sei also geboten. „Toleranz in der Demokratie darf nicht bis zum Selbstmord gehen“, meint die Erste MB-Vorsitzende Susanne Johna. Mit Verweis auf ein bekanntes Zitat von Joseph Goebbels machte Johna den Ernst der gegenwärtigen Lage deutlich: „Das wird immer einer der besten Witze der Demokratie bleiben, dass sie ihren Todfeinden die Mittel selber stellte, durch die sie vernichtet wurde. Die verfolgten Führer der NSDAP traten als Abgeordnete in den Genuss der Immunität, der Diäten und der Freifahrkarte. […]. Aus der demokratischen Dummheit ließ sich vortrefflich Kapital schlagen.“ Sie forderte die Mitglieder des MB zum Widerspruch im Verein, dem Bekanntenkreis und am Arbeitsplatz auf.

Diakonie-Präsident will keine AfD-Wähler als Angestellte

„Wer die AfD aus Überzeugung wählt, kann nicht in der Diakonie arbeiten“, sagt auch der Präsident des evangelischen Wohlfahrtsverbandes Diakonie Rüdiger Scheuch. Er sieht einen grundlegenden Widerspruch zum christlichen Menschenbild. Darüber berichtete die Berliner Zeitung bereits am vergangenen Dienstag. Scheuch betonte, es solle zwar keine Gesinnungstests für die Mitarbeitenden geben. Sollten diese jedoch durch antisemitische oder fremdenfeindliche Äußerungen auffällig werden, sollen sie zu Gesprächen aufgefordert werden. Sofern sich Mitarbeitende nicht von der AfD distanzieren, will Scheuch „arbeitsrechtliche Konsequenzen“ prüfen. Er ergänzte, das gelte jedoch auch für linke und religiöse Extremisten, „für alle, die sich außerhalb unseres Grundgesetzes stellen und Menschen herabwürdigen“. 

Der katholische Deutsche Caritasverband prüft unterdessen die möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen, wie der Verband gegenüber der Berliner Zeitung mitteilte. 

Die AfD-Bundestagabgeordnete Beatrix von Storch hat Strafanzeige gegen Diakonie-Präsident Scheuch gestellt. Sie sieht den Tatbestand der Wählernötigung nach § 108 Strafgesetzbuch erfüllt.

Hohe rechtliche Hürden für Ausschluss aus Gewerkschaft

Auch Verdi-Chef Frank Werneke möchte eine Brandmauer zur AfD: „Wer sich zu AfD-Positionen bekennt und die Programmatik vertritt, hat keinen Platz bei uns“, sagte Werneke am vergangenen Dienstag gegenüber dem Reaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Allerdings seien die rechtlichen Hürden für einen Ausschluss aus der Gewerkschaft hoch.

Das zeigt sich am Beispiel des Thüringer AfD-Mitglieds Dennis Möller. Auf der Bezirkskonferenz von Verdi in Thüringen wurde ein Ausschlussantrag abgewiesen – und das, obwohl der Thüringer Landesverband der AfD, dem Möller angehört, als gesichert rechtsextrem eingestuft ist. Bei der letzten Bundestagswahl lag der Anteil an AfD-Wählern unter Gewerkschaftsmitgliedern bei 10,3 Prozent.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte bereits 2021 einen Unvereinbarkeitsbeschluss in Bezug auf die AfD gefasst. Damit konnte der Ausschluss des AfD-Bundestagsmitglieds Martin Hess aus der GdP erwirkt werden. Andere Gewerkschaftsverbände sehen jedoch die Gefahr von Klagen und schrecken davor zurück. Ändern könnten sich die Vorbehalte, wenn der Verfassungsschutz, wie geplant, in den nächsten Monaten eine Einstufung der gesamten AfD als „gesichert rechtsextrem“ vornimmt. Dadurch könnten die Hürden für Ausschlussverfahren in Vereinen und Verbänden gegenüber AfD-Mitgliedern gesenkt werden.


Michael Zantke, Redakteur, DAZ
redaktion@daz.online


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4 Kommentare

AfD Brandmauern?

von Scarabäus am 07.05.2024 um 14:47 Uhr

Mitgliedsverbote sind erstens undemokratisch und eigentlich grundgesetzwidrig, vgl hierzu GG Art. 3:
...
3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: AfD Brandmauern

von Lieschen Müller am 07.05.2024 um 14:58 Uhr

Und wer aus religiösen Gründen Menschenrechte verletzt, darf sich auf seine Religionsfreiheit berufen? Eher nicht. Das mit der Benachteiligung aufgrund der politischen Einstellung gilt nur, solange sich diese auch auf dem Boden der Verfassung bewegt.

AFD Mitgliedschaft

von Roland Mückschel am 06.05.2024 um 18:49 Uhr

Werde ich von der LAK Baden-Württemberg und
vom LAV ausgeschlossen wenn ich AFD- Mitglied bin?

Was sind das alles für verdammte Heuchler !

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: AFD Mitgliedschaft

von Holger am 07.05.2024 um 9:31 Uhr

Na, die LAK wird Sie wohl kaum ausschließen können, da sind wir schliesslich alle Pflichtmitglieder. Und dass man als AfD-Mitglied nicht Apotheker sein darf, sehe ich nicht - auch wenn ich selbst von den Positionen der AfD so weit wie denkbar möglich entfernt bin. Aber ich finde es gut, von möglichst vielen Seiten laut und deutlich zu artikulieren:

"So nicht, hier nicht und mit mir nicht!!" Deswegen sind solche Ausschlussbestrebungen prinzipiell erst einmal gut, auch wenn sie nicht in allen Fällen durchsetzbar sein werden.

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