Nach BGH-Skonto-Urteil

Treuhand gibt Apothekern Tipps zum Handeln

München - 08.05.2024, 13:45 Uhr

Zwischen Apotheken und Großhändlern müssen nach dem Skonto-Urteil des BGH so machen Konditionen neu verhandelt werden. (Foto: Phoenix Group)

Zwischen Apotheken und Großhändlern müssen nach dem Skonto-Urteil des BGH so machen Konditionen neu verhandelt werden. (Foto: Phoenix Group)


Nach dem Skonto-Urteil des BGH senken nun offenbar die ersten Großhändler die Konditionen. Die Steuer- und Wirtschaftsberatung Treuhand Hannover warnt vor hohen Gewinneinbußen und rät Apothekern, von sich aus tätig zu werden. So sollten diese beispielsweise noch zu den bisherigen Konditionen einkaufen, rechtzeitig Termine mit Lieferanten ausmachen und sich gegebenenfalls mit anderen Apothekern zusammentun.

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Anfang Februar 2024 dürfen Einkaufsvorteile bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln maximal in Höhe der prozentualen Großhandelsmarge gewährt werden. Darüberhinausgehende Skonti seien unzulässig. Wie die Hannoveraner Steuer- und Wirtschaftsberatung Treuhand nun in einem Newsletter informiert, reagieren mittlerweile die Lieferanten und senken die Konditionen. So seien Direktlieferanten und Importeure nach Treuhand-Recherchen als erste aktiv geworden: „Dort wurden inzwischen vielerorts die Skonti gestrichen. Verhandelt wird dem Vernehmen nach über Prämien, zum Beispiel für Datenlieferungen, Produktplatzierungen oder Marketing.“

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Der pharmazeutische Großhandel, die für Apotheken weitaus wichtigere Einkaufsquelle, informiere wiederum seit Ende April über Konditionsänderungen. Vermutlich werde der Mai noch mit den bisherigen Konditionen abgerechnet, schreibt dieTreuhand. Ab Juni werde es aber zu einer kompletten Streichung der Rx-Skonti und -Boni kommen. Details dazu sollten in individuellen Gesprächen festgelegt werden.

Minus 22.000 Euro pro Apotheke

Nach Berechnung der Steuerberatung büßt eine Apotheke mittlerer Umsatzgröße ohne Rx-Skonti pro Jahr gut 22.000 Euro Ergebnis ein – das wären rund 16 Prozent oder etwa 0,50 Euro pro Packung. Größere, verhandlungsstarke Apotheken und Filialverbünde wären demnach um ein Vielfaches stärker betroffen. Hier liege das Verlustrisiko im hohen fünf- bis niedrigen sechsstelligen Euro-Bereich.

Die Treuhand Hannover rät den Apotheken, jetzt zu handeln. Diese sollten nicht auf Termine mit dem Außendienst warten, sondern selbst aktiv werden. So sei es sinnvoll, jetzt noch Ware zu vollen Konditionen einzukaufen, dabei aber auf Abverkaufshäufigkeit und Verfalldaten zu achten. Nach Streichung des Skontos sollte die eigene Zahlung auf den spätestmöglichen Termin verschoben werden. Zudem weist die Treuhand Hannover darauf hin, dass einige Lieferanten und Kooperationen Rx-Boni ansparen. „Diese sollten sofort ausgezahlt werden, damit sie nicht verfallen.“

Schnell Termine machen

Darüber hinaus plädiert das Unternehmen dafür, sich frühzeitig Termine bei den Lieferanten zu sichern. Mit 14.000 Apothekeninhabern individuell zu verhandeln, brauche Zeit. Je früher man Termine bekomme, desto besser. Um den Prozess zu beschleunigen, könne man sich mit Kollegen zusammenschließen und gemeinsam Termine wahrnehmen. Zudem sollten sich Apothekerinnen und Apotheker untereinander austauschen und Informationen und Erkenntnisse über das Verhalten der Lieferanten teilen.

Die Treuhand Hannover weist außerdem darauf hin, dass Kompensationen für die wegfallenden Boni denkbar sind. Allerdings sei noch nicht bekannt, in welche Richtung in den anstehenden individuellen Gesprächen verhandelt werden wird. Möglich seien ein Wegfall des Handelsspannenausgleichs, eine Erhöhung der Vergütung für bisherige Rabatt-Ausschlüsse, Sonderartikel oder Non-Rx-Ware, Werbekostenzuschüsse oder andere nicht-Rx-bezogene Boni, aber auch Gebührenkürzungen oder das Angebot einer (hoch-)verzinsten Vorauskasse. Denkbar seien auch die Auszahlung von Vorteilen über Genossenschaftsanteile oder Kooperationen, eine Neubewertung des Nutzens von Kooperationen oder Beratern oder die rückwirkende Verhandlung von Kompensationen ab dem Zeitpunkt des Skontowegfalls.


Thorsten Schüller, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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