Trilog

EU-Pharmapaket: Phagro fordert Belieferungsanspruch

Berlin - 16.05.2024, 14:30 Uhr

Der Phagro-Vorsitzende Marcus Freitag. (Foto: Phoenix Group)

Der Phagro-Vorsitzende Marcus Freitag. (Foto: Phoenix Group)


Die EU bastelt derzeit an einem großen Pharmapaket. Der vollversorgende pharmazeutische Großhandel sieht sich jedoch übergangenen. Er hat schon die ersten Forderungen aufgestellt.

Die EU-Kommission spricht von der „größten Reform des EU-Arzneimittelrechts seit über 20 Jahren“. Es geht unter anderem darum, besser mit Lieferengpässen umgehen zu können und auch die Arzneimittelproduktion anzukurbeln. Mitte April gab das EU-Parlament grünes Licht für das EU-Pharmapaket. Jetzt muss noch der Rat zustimmen.

Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) hat schon mal die ersten Änderungswünsche angemeldet: Er fordert einen Belieferungsanspruch für den Pharmagroßhandel gegenüber der pharmazeutischen Industrie. 

„Die EU darf die Chance, die Arzneimittelversorgung in Zeiten von Lieferengpässen zu stärken, nicht verstreichen lassen“, sagte der Phagro-Vorsitzende Marcus Freitag laut einer Pressemitteilung von diesem Donnerstag. „Deshalb muss der Belieferungsanspruch des Pharmagroßhandels im Rahmen des Trilog-Verfahrens unbedingt Eingang ins EU-Pharmapaket finden.“

In der jetzigen Version wären „Umgehungsmöglichkeiten und die Nichtbelieferung des pharmazeutischen Großhandels ausdrücklich“ zugelassen. Möglich wäre beispielsweise die ausschließliche Belieferung nicht-vollversorgender Großhändler oder das Direktgeschäft an Apotheken. Der Großhandel könne seinen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag aber nur mit Belieferungsanspruch erfüllen, heißt es in der Pressemitteilung.

„Wir setzen darauf, dass Parlament, Rat und Kommission im Trilog-Verfahren die gemeinwirtschaftliche Leistung der vollversorgenden pharmazeutischen Großhändler anerkennen“, so Freitag. Gleichzeitig betont der Phagro-Vorsitzende, dass die Anerkennung des Rechts auf Belieferung ausdrücklich nicht bedeute, „das Direktgeschäft oder andere Vertriebsmodelle zu beeinträchtigen oder zu verbieten“. Es gehe nur „um einen fairen und am Sicherstellungsauftrag orientierten Marktzugang“.

Am 9. Juni wird ein neues EU-Parlament gewählt. Da sich im Anschluss auch noch eine neue Kommission konstituieren muss, wird nicht davon ausgegangen, dass die Verhandlungen mit dem Rat noch in diesem Jahr abgeschlossen werden können.


Deutsche Apotheker Zeitung
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