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Umstrittene Mengenstaffel
Bleibt das Götz-Gutachten zum Apothekenhonorar unter Verschluss?
Beim Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbandes attestierte der Ökonom Georg Götz zwar den Lauterbachschen Umverteilungsvorschlägen Untauglichkeit, das Apothekensterben bremsen zu können. Sein Alternativvorschlag zur Mengenstaffel dürfte aber sicher auch für Diskussionen innerhalb der Standesvertretung geführt haben. Götz‘ Gutachten ist bislang nicht veröffentlicht. Und das wird wohl auch erstmal so bleiben
Die ABDA hat zwei verschiedene Gutachten zur geplanten Apothekenreform in Auftrag gegeben. Sie wurden im April beim Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbandes vorgestellt. Eines davon, das vom ehemaligen Verfassungsrichter Udo di Fabio, wurde mittlerweile in voller Länge veröffentlicht. In dem anderen Gutachten ging es darum, zu analysieren, ob sich mit der schrittweisen Senkung des prozentualen Aufschlags auf 2 Prozent und einer gleichzeitigen Anhebung des Fixums, dem Apothekensterben etwas entgegensetzen ließe. Dazu hatte die ABDA den Volkswirt Professor Georg Götz von der Justus-Liebig-Universität Gießen beauftragt. Dieses Gutachten ist aber bislang nicht veröffentlich worden.
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Wie die DAZ nun von mehreren Personen aus dem ABDA-Umfeld erfuhr, möchte die Standesvertretung den Inhalt des Gutachtens offenbar für sich behalten. Auf die Bitte um eine Stellungnahme dazu, dass das Gutachten unveröffentlicht zu den Akten gelegt werden soll, heißt es von der ABDA: „Wir stehen mit Prof. Götz weiterhin im engen Austausch bezüglich des Honorar-Gutachtens. Einen Zeitpunkt der Veröffentlichung können wir derzeit noch nicht nennen.“ Ein Dementi sieht anders aus.
Dass das Gutachten zur Geheimsache erklärt wurde, ist wenig überraschend. Zwar stellte Götz gleich zu Beginn seines Vortrags beim Wirtschaftsforum klar, dass die Ansätze Lauterbachs existenzgefährdete Apotheken sicher nicht retten werden. Sie würden den Sterbeprozess nur marginal verzögern – also eigentlich das, was die ABDA sich vermutlich von dem Gutachten erhofft hat.
Problematische Mengenstaffel
Stein des Anstoßes könnte aber sein Lösungsvorschlag sein, wonach bis zu einer definierten Abgabemenge ein höheres Fixum gezahlt werden soll, für jede darüberhinausgehende Packung ein niedrigeres, das jedoch mindestens kostendeckend sein müsse.
Als Schwellenwert zogen die Studienautoren eine Packungszahl von etwa 15.000 Stück heran. Denn das entspreche grob dem, was besonders umsatzschwache Apotheken abgeben.
Unter der Voraussetzung, dass kein zusätzliches Geld ins System fließen soll, die existenzbedrohten Apotheken aber in ausreichendem Maße unterstützt werden, müsste demnach das obere Fixum bei 10,92 Euro (9,43 Euro nach Apothekenabschlag) liegen, das untere bei 7,49 Euro (6 Euro nach Apothekenabschlag). Dabei bleiben Götz und Kollegen „in der Denkwelt des BMG“ – der Apothekenabschlag wird also auf 1,77 Euro brutto (1,49 Euro netto) zurückgeschraubt, die Marge auf 2 Prozent gesenkt. In dieser Konstellation bekämen die Apotheken mit einem Jahresumsatz von weniger als 1 Million Euro im Mittel knapp 33.400 Euro extra, die Apotheken mit einem Jahresumsatz von 3 Millionen Euro oder mehr würden im Schnitt mit fast 30.000 Euro belastet.
Setzt man demgegenüber voraus, dass die umsatzstarken Apotheken nicht belastet werden sollen, ergibt sich ein unteres Fixum von 8,14 Euro (6,65 Euro nach Apothekenabschlag) pro Packung, das obere Fixum bliebe bei 10,92 Euro. Daraus folgten Mehrausgaben für die Gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von rund 310 Millionen Euro jährlich.
Fondsystem als Alternative
Auch wenn der Volkswirt während seines Vortrags immer wieder betonte, dass die verwaltungsrechtliche Umsetzung nicht Gegenstand des Gutachtens gewesen sei, wurde klar: Mit der Mengenstaffel, wie er sie im Zuge seines Vortrags vorstellte, müsste man möglicherweise die Gleichpreisigkeit opfern und damit eine der roten ABDA-Linien überschreiten.
Auf Nachfrage der DAZ sagte Götz allerdings, der gewünschte Effekt lasse sich auch durch eine Art Bonussystem erreichen: Zunächst könnten demnach alle Apotheken die Arzneimittel für den Preis abgeben, der sich nach dem unteren Fixum ergibt. Im Anschluss werde dann für die ersten 15.000 Packungen eine Sonderzahlung fällig. Die könnte beispielsweise über einen Fonds realisiert werden, ähnlich dem Nacht- und Notdienstfonds.
6 Kommentare
Götz Gutachten
von Jörg Wilhelm Nolten am 21.05.2024 um 9:14 Uhr
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Völliger Irrsinn
von KFM am 18.05.2024 um 14:35 Uhr
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AW: Völliger Irrsinn
von KFM am 18.05.2024 um 14:41 Uhr
Sonne….
von Ulrich Ströh am 17.05.2024 um 19:07 Uhr
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Todesstoß
von Stefan Haydn am 17.05.2024 um 18:52 Uhr
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Götz-Honorararreform
von Roland Mückschel am 17.05.2024 um 18:39 Uhr
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