Verstoß gegen Rx-Preisbindung

Freie Apothekerschaft prüft Klage gegen Shop Apotheke

Berlin - 21.05.2024, 15:00 Uhr

Shop Apotheke hofft endlich auf E-Rezepte im großen Stil und lockt mit einem neuen CardLink-Bonus. (Foto: IMAGO / Rüdiger Wölk)

Shop Apotheke hofft endlich auf E-Rezepte im großen Stil und lockt mit einem neuen CardLink-Bonus. (Foto: IMAGO / Rüdiger Wölk)


Die Freie Apothekerschaft plant ihre nächste Klage: Bestärkt durch das jüngst veröffentlichte Urteil des Oberlandesgerichts München zur Rx-Preisbindung für EU-Versender will sie nun gegen die aktuellen Werbemaßnahmen der Shop Apotheke für die digitale E-Rezept-Einlösung vorgehen. Sie sieht aber auch DAV und GKV-Spitzenverband gefordert.

Die Freie Apothekerschaft (FA) ist offensichtlich in Schwung gekommen: Sie wehrt sich nicht nur mit juristischen Mitteln gegen eine untätige Regierung, sondern jetzt auch gegen niederländische Wettbewerber. 

Wie der Verein diesen Dienstag mitteilt, prüft er jetzt eine Unterlassungsklage gegen die Shop Apotheke. Der Grund: Der Verein hält den Verzicht auf die gesetzliche Zuzahlung beim digitalen Einlösen von elektronischen Kassenrezepten für unlauter.

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DocMorris bewirbt derzeit sein neues CardLink-Verfahren mit einem 10 Euro-Gutschein für den ersten Probe-Scan. Das ist sicher ein wohldurchdachtes Vorgehen. Denn somit verknüpft der Versender den Preisnachlass nicht zwingend mit dem Erwerb eines Rx-Arzneimittels, was unzulässig wäre. 

Shop Apotheke hatte CardLink erst ein paar Tage später im Angebot und setzte zunächst nur auf ihre prominenten Werbeträger Günther Jauch und Christian Ulmen. Mittlerweile wirbt sie aber ebenfalls mit einer 10-Euro-Ersparnis „bei der ersten E-Rezept-Einlösung in unserer App“. Im Kleingedruckten heißt es, der Gutschein könne nur bei einer digitalen Einlösung eines gültigen Kassenrezeptes eingelöst werden und die Verrechnung erfolge sofort innerhalb der Bestellung – „und zwar zuerst mit der gesetzlichen Zuzahlung, bei einem Restbetrag zunächst mit etwaiger Festbetragsdifferenz und danach mit dem Preis von mitbestellten nicht verschreibungspflichtigen Produkten“.

Ohrfeige für den Gesundheitsminister

Und genau das ruft nun die FA auf den Plan. Die erste Vorsitzende des Vereins Daniela Hänel erklärt: „Vor den Augen des Bundesgesundheitsministers, der dieser Firma gerade geholfen hat, schneller an E-Rezepte aus Deutschland zu kommen, versetzt diese dem Minister nun eine ordentliche Ohrfeige nach dem Motto: Was kümmern uns deine Gesetze. Unverständlich für uns: Der Minister schaut diesem Spiel zu – und unternimmt nichts.“

Die FA verweist auf das kürzlich ergangene Urteil des Oberlandesgerichts München, demzufolge die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland unionsrechtskonform ist – und zwar in der früheren Fassung, die im Arzneimittelgesetz verankert war, als auch in der jetzigen, die sich im Sozialgesetzbuch V findet. Dieses Urteil – auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist – scheint die FA zu beflügeln. Erneut lässt sie sich von der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein zu einer möglichen Klage beraten.

Abgesehen von der wettbewerbsrechtlichen Klage erwartet Hänel aber auch, dass die Rahmenvertragspartner Deutscher Apothekerverband und GKV-Spitzenverband aktiv werden: Sie müssten der Shop Apotheke kurzfristig die Zulassung zum Rahmenvertrag der Arzneimittelversorgung entziehen.

Tatsächlich sieht der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung eine solche Maßnahme bei Verstößen gegen die sozialrechtliche Preisbindung vor (§ 129 Abs. 4 SGB V). Erst einmal müsste aber eine Vertragsstrafe verhängt werden – so lange diese nicht beglichen wird, kann auch die Versorgungsberechtigung ausgesetzt werden.

Auch an „die Herren Jauch und Ulmen“ appelliert Hänel: Sie „sollten sich dringend vergegenwärtigen, für wen sie da Werbung machen.“

Diese aus Sicht der FA rechtswidrige Rabattgewährung ist ein weiteres Argument für die ebenfalls angestrengte Klage der Freien Apothekerschaft, „die niederländischen Arzneimittellogistiker von der sogenannten Länderliste auszuschließen“.


Kirsten Sucker-Sket
redaktion@daz.online


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