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Keine Kioske
Bundeskabinett bringt Gesetz zur Gesundheitsversorgung auf den Weg
Keine Gesundheitskioske, dafür Homöopathie: Das Bundeskabinett hat das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz auf den Weg gebracht, das insbesondere Verbesserungen für Hausärztinnen und Hausärzte beinhaltet.
Das Bundeskabinett hat an diesem Mittwoch auf seiner Sitzung den Gesetzentwurf für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) abgesegnet. Demnach sollen Hausärztinnen und Hausärzte zur Absicherung der Versorgung vor Ort bessere Arbeitsbedingungen bekommen.
Konkret sollen für Hausärzte wie schon für Kinderärzte Obergrenzen bei der Vergütung aufgehoben werden. Eingeführt werden soll unter anderem auch eine Jahrespauschale zur Behandlung chronisch kranker Patienten, die ständig Arzneimittel nehmen. Dies soll Praxisbesuche nur zum Abholen von Rezepten vermeiden und insgesamt mehr Behandlungsfreiräume schaffen.
Die Gesundheitskioske, Gesundheitsregionen und Primärversorgungszentren waren zuvor herausgeflogen. Sie bildeten eigentlich die Kernelemente der Reform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und sollten „niedrigschwellige Beratungsangebote für Prävention und Behandlung“ in Gegenden bieten, in denen es beispielsweise an Arztpraxen mangelt.
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Neu in den letzten Entwurf wurde hingegen wieder die Homöopathie als Kassenleistung aufgenommen. Laut einem vorherigen Entwurf sollte sie gestrichen werden.
Die Änderungen hatte er aufgrund des Widerstands der Koalitionspartner FDP und Bündnis 90/die Grünen gemacht. Sowohl bei den Kiosken als auch der Homöopathie hofft der Bundesgesundheitsminister auf das parlamentarische Verfahren. Erstere will er wieder in das Gesetz hineinverhandeln, letztere hinaus.
1 Kommentar
Hinein- und Herausverhandeln
von Thomas Trautmann am 22.05.2024 um 20:14 Uhr
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