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UN-Vertrag gegen Biopiraterie beschlossen
Internationale Staatengemeinschaft stellt indigenes Wissen unter Schutz
Seit über 20 Jahren liefen im Rahmen der Vereinten Nationen (UN) die Verhandlungen zum Abkommen gegen Biopiraterie. Nun wurde aus Genf der erfolgreiche Vertragsabschluss gemeldet. Für die Produzenten von Pharma- und Kosmetikprodukten sind damit Gewinneinbußen zu befürchten.
In Genf sind in der Nacht zum Freitag die Verhandlungen zum Vertrag über den Umgang mit genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen (Wipo-Vertrag) zum Abschluss gekommen – früher als erwartet, eigentlich war des Verhandlungsende für Freitagabend angesetzt gewesen. Darüber berichtete die Deutsche Presseagentur (dpa).
Der Vertrag regelt, dass indigenes Wissen besser vor der Aneignung durch fremdländische Unternehmen geschützt werden soll. Das betrifft vor allem die Pharma- und Kosmetikindustrie, aber auch die Produzenten von stonewashed Jeans-Hosen und andere Bereiche der Wirtschaft. Unternehmen sollen durch den Vertrag dazu verpflichtet werden, bei der Patentanmeldung anzugeben, woher Pflanzen, Organismen oder Bestandteile davon stammen, auf denen ihr Produkt basiert. Nutzen Unternehmen traditionelles Wissen indigener Völker, sieht der Vertrag vor, diese an den Gewinnen zu beteiligen. Über Details zur Höhe der Profitbeteiligung ist derzeit noch nichts bekannt.
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Unter dem Schlagwort „Biopiraterie“ wird die Aneignung von indigenem Wissen durch Kolonialmächte und Konzerne subsummiert. Der Wipo-Vertrag stellt dieses nun stärker unter Schutz. Die Verhandlungen über den Vertrag liefen seit über 20 Jahren unter Leitung der UN-Organisation für geistiges Eigentum (Wipo). Der Vertrag tritt in Kraft, sobald mindestens 15 der 193 teilnehmenden Mitgliedstaaten ihn ratifiziert haben.
Der Generalsekretär der Wipo, Daren Tang, zeigte sich hocherfreut über den Ausgang der Verhandlungen: „Wir haben heute Geschichte geschrieben,“ sagte er nach dem erfolgreichen Abschluss in der Nacht zum Freitag.
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