Elf Festbetragsgruppen betroffen

Geänderte Festbeträge zum 1. Juli

Süsel - 03.06.2024, 09:15 Uhr

Vorsicht, Lagerwertverluste: Elf Festbetragsgruppen werden zum 1. Juli angepasst. (Foto: IMAGO / photothek)

Vorsicht, Lagerwertverluste: Elf Festbetragsgruppen werden zum 1. Juli angepasst. (Foto: IMAGO / photothek)


Am 1. Juli werden einige Änderungen bei Festbeträgen wirksam. Dabei werden die Festbeträge für elf Festbetragsgruppen angepasst, darunter drei mit Wirkstoffkombinationen. Die Folgen hängen wie immer auch von den Reaktionen der Hersteller ab.

Der GKV-Spitzenverband hat am 6. Mai die Festbetragsänderungen für den 1. Juli beschlossen. Demnach werden die Festbeträge für folgende Festbetragsgruppen angepasst:

  • Angiotensin-II-Antagonisten (Azilsartan, Candesartan, Eprosartan, Irbesartan, Losartan, Olmesartan, Telmisartan, Valsartan) in abgeteilten oralen Darreichungsformen,
  • Carboanhydrasehemmer (Brinzolamid, Dorzolamid) als Augentropfen oder Augentropfensuspension,
  • Endothelin-Rezeptor-Antagonisten (Ambrisentan, Bosentan, Macitentan) in oralen Darreichungsformen,
  • Nukleosid/Nukleotid-Analoga mit hoher Resistenzbarriere (Entecavir, Tenofovir) in oralen Darreichungsformen,
  • Phosphodiesterase-5-Inhibitoren (Sildenafil, Tadalafil) in festen oralen Darreichungsformen,
  • Prostaglandin-Analoga (Bimatoprost, Latanoprost, Tafluprost, Travoprost) als Augentropfen,
  • selektive Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (Citalopram, Escitalopram) in oralen Darreichungsformen,
  • TNF-alpha-Inhibitoren (Adalimumab, Certolizumab pegol, Etanacept, Golimumab) zur subkutanen Injektion,
  • Kombinationen von ACE-Hemmern mit Calciumkanalblockern in abgeteilten oralen Darreichungsformen,
  • Kombinationen von Angiotensin-II-Antagonisten mit Calciumkanalblockern und Hydrochlorothiazid in oralen Darreichungsformen und
  • Kombinationen von Glucocorticoiden mit langwirksamen Beta-2-Sympathomimetika zur inhalativen Anwendung.

Wie immer drohen Lagerwertverluste für die Apotheken, wenn die Hersteller Preise senken. Zum 1. Juli wird außerdem der Festbetrag für Cefuroxim 1A 125mg/5 ml aufgehoben und der Festbetrag für Imatinib Heumann 100 mg Filmtabletten wieder angewendet.


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Rechnung ans BMG

von A.U. am 03.06.2024 um 18:48 Uhr

Da der Gesetzgeber nach §1 Abs. 1ApoG die ordnungsgemäße AM Versorgung der Bevölkerung durch die Apotheke gesichert haben will und dazu nach § 15 ApoBetrO eine Vorratshaltung verpflichtend ist, bin ich der Auffassung die Verbände sollten aus allen Apotheken den Lagerwertverlust als große Rechnung an das BMG schicken. Wäre als Protestaktion durchaus geeignet.

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