Freie Apothekerschaft

Shop Apotheke abgemahnt

Berlin - 03.06.2024, 14:30 Uhr

Die Abmahnung an Shop Apotheke ist verschickt. (Foto: Manuel Schönfeld / AdobeStock)

Die Abmahnung an Shop Apotheke ist verschickt. (Foto: Manuel Schönfeld / AdobeStock)


Die Freie Apothekerschaft hat ihre Ankündigung in die Tat umgesetzt und Shop Apotheke wegen ihrer derzeit laufenden Werbung zur digitalen E-Rezept-Einlösung abgemahnt.

Seitdem das CardLink-Verfahren möglich ist, werben die großen EU-Versender wieder mit satten Gutscheinen bei ihren gesetzlich krankenversicherten Kundinnen und Kunden. „Bis zu 10 Euro sparen bei der ersten E-Rezept-Einlösung in unserer App“, heißt es auf der Webseite der Shop Apotheke. Versprochen wird dies nur für Kassen-Rezepte, bei denen die versprochene Gutschrift zunächst mit der gesetzlichen Zuzahlung verrechnet wird. Ist die Zuzahlung geringer als 10 Euro, wird die Festbetragsdifferenz ausgeglichen bzw. nicht-verschreibungspflichtige mitbestellte Ware entsprechend reduziert.

Die Freie Apothekerschaft (FA) hatte im Mai angekündigt, wegen dieses Vorgehens eine Klage gegen Shop Apotheke zu prüfen. Aus ihrer Sicht liegen hier wettbewerbsrechtliche Verstöße vor – sowohl gegen Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes als auch gegen solche des Sozialgesetzbuchs V. Nun ist die Kanzlei Brock Müller Ziegenbein aktiv geworden. Laut Pressemitteilung der FA von diesem Montag wurde Shop Apotheke „auf Veranlassung und mit Unterstützung des Vereins“ am 28. Mai 2024 abgemahnt.

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Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft erklärt dazu: „Die Zahl der aus unserer Sicht rechtswidrigen Aktionen der sogenannten Hollandversender nimmt rasant zu. So sind gerade in letzter Zeit mehrere höchstrichterliche Urteile gegen diese Arzneimittellogistiker ergangen. Die für diese Rechtsverstöße zuständigen Institutionen unternehmen unbegreiflicherweise bislang nichts. Insofern müssen wir jetzt auch noch prüfen, ob die zuständigen Stellen durchweg die erforderliche Sorgfalt haben walten lassen. Es hört einfach nicht auf!“

Ob die (absolute) Zahl der Verstöße in letzter Zeit generell „rasant zugenommen“ hat, sei dahingestellt. Tatsächlich haben sich DocMorris und Shop Apotheke noch nie gescheut, rechtliche Grenzen zu überschreiten. Dafür wurden sie beständig mit Klagen überzogen. Insbesondere die Apothekerkammer Nordrhein beweist dabei einen langen Atem und behält bis heute jede Marketingmaßnahme scharf im Auge. Doch eines erreichte DocMorris mit seinem beharrlichen Zuwiderhandeln schon in seinen ersten Jahren: die Zulassung des Arzneimittelversandhandels Anfang 2004 durch die damalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Dabei wäre das europarechtlich nicht nötig gewesen, wie der Europäische Gerichtshof kurz vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung befand. 

Was die von Hänel in der Pressemitteilung erwähnten untätigen „zuständigen Institutionen“ betrifft, dürften vermutlich das Bundesgesundheitsministerium, aber auch Deutscher Apothekerverband und GKV-Spitzenverband gemeint sein. Letztere haben tatsächlich zu prüfen, ob die Vorgaben ihres Rahmenvertrages und damit auch die Rx-Preisbindung eingehalten werden. Laut DAV geschieht dies auch aktuell – allerdings will man hier immer nur dann über Aktivitäten berichten, wenn sie eingeleitet, umgesetzt oder abgeschlossen sind.

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Bei der Freien Apothekerschaft hat man jedenfalls den Eindruck, „dass anscheinend systematisch von verschiedenen Seiten die Apothekenzahl in kurzer Zeit drastisch reduziert werden soll“. Nicht nur das Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs sei dafür ein „Beweis“, sondern auch die Äußerungen des GKV-Spitzenverbandes zur Umverteilung des Honorars sowie die Ankündigungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur anstehenden Apothekenreform.

Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Aktivitäten sich aus der Zusammenarbeit der FA mit der Rechtsanwaltskanzlei ergeben. Der Verein ist derzeit jedenfalls offensichtlich nicht zuletzt durch einen Mitgliederzuwachs beflügelt und hat eine Reihe von Missständen im Visier. Möglicherweise folgt der Abmahnung gegen Shop Apotheke auch eine gegen DocMorris – denn dort wirbt man inzwischen auf ganz ähnliche Art für die E-Rezepteinlösung via App und eGK. 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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5 Kommentare

JijKAMomx

von CFZVUpPkoiyY am 13.06.2024 um 4:29 Uhr

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» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Die „ freie Apothekerschaft“ übernimmt den Job der ABDA.

von Dr. Radman am 03.06.2024 um 17:07 Uhr

Die „ freie Apothekerschaft“ übernimmt den Job der ABDA. Schauen Sie sich die Gesichter und die Mimik des Vorstandes an. Müde, kraft- und lustlos total resigniert. Wenn ich die BMG wäre, warum sollte ich irgend welche Zugeständnisse für sie machen. Apothekensterben ist ja nun mein Ziel. Zumal die Apothekers nicht unbedingt meine Lieblingsfreiberufler sind.

» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten

AW: die " freie Apothekerschaft" übernimmt Job der ABDA....

von Alfons Neumann am 04.06.2024 um 0:34 Uhr

sollte es rechtlich nicht möglich sein, die zwangsweisen ABDA-Beiträge stattdessen der Freien Apothekerschaft zukommen zu lassen, wg. ABDA-Untätigkeit, -Duldung, -mitgliederschädlichem Verhalten o.ä. ?
Frage für einen Freund...

AW: @Alfons Neumann

von Dr. Radman am 04.06.2024 um 7:18 Uhr

Meines Erachtens ist derzeit nicht möglich. Wenn wir aber genügend Mitglieder haben und unser Einfluss auf die Politik gestiegen ist, dann werden wir darauf hinarbeiten, dass die FA möglicherweise eigene Kammer bildet und sich von der ABDA löst.

AW: Zuständigkeit

von Holger am 05.06.2024 um 8:49 Uhr

Die ABDA versteht sich doch als Dachorganisation ALLER Apothekenden, oder habe ich da was falsch verstanden? Das spezielle Problem mit den "Hollandversendern" haben aber insbesondere die Selbständigen unter den Apothekenden - die immer noch größte Gruppe, aber nicht mehr wie früher alleine die Mehrheit. Und diese Gruppe organisiert sich doch in den LAVen und im DAV, oder? Also müsste das doch dessen Zuständigkeit sein??

Dass die ABDA ein vordemokratisches Konstrukt ist (jeder Selbständige ist ja über seinen LAV und seine LAK doppelt vertreten, jeder Nichtselbständige hingegen nur einfach über seine LAK) und unverzüglich abgeschafft gehört, ist eine ganz andere Frage :)

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