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Reaktion auf Referentenentwurf
Lütke: „Apotheke light“ stärkt die Versorgung nicht
Der Referentenentwurf für das Apotheken-Reformgesetz sorgt nicht nur bei der ABDA für scharfe Kritik. Auch die Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion für Apothekenthemen, Kristine Lütke, erklärte in einem ersten Statement: Diese Reform wird die Apotheken nicht stärken, sondern schwächen.
Vergangene Woche hatte es der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Andrew Ullmann vor der bayerischen Apothekerschaft deutlich gemacht: Von den Plänen des Bundesgesundheitsministers, dass PTA zeitweilig alleine in einer Apotheke Dienst haben dürfen, wenn ein Approbierter aus dem Apothekenverbund per Video zugeschaltet werden kann, hält er gar nichts. „Ich hoffe inständig, dass es nicht im Gesetzesentwurf auftaucht“, sagte er. Und: „Wenn es drin ist, muss es raus.“
Nun ist der Referentenentwurf für das Apothekenreformgesetz in der Welt und die höchst umstrittene Regelung drin. Auch die FDP-Bundestagsabgeordnete Kristine Lütke, Obfrau ihrer Fraktion im Ausschuss für Gesundheit und Berichterstatterin für Apothekenthemen, meldete sich daraufhin umgehend zu Wort.
„Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministers zur sogenannten Apothekenreform bringt endlich Licht ins Dunkel. Leider hat der Minister nur die Eckpunkte des vergangenen Jahres in Textform gebracht", erklärt die Liberale.
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„Eine reine Umverteilung wird bei der Apothekenvergütung nicht genügen“
Die Apotheken in Deutschland seien Garant für die sichere und wohnortnahe Versorgung mit Arzneimitteln, so Lütke weiter. Aber anstatt die Freien Berufe zu stärken, würde die vorgelegte Reform diese schwächen. Sie mahnt zudem erneut an: „Bei der Vergütung darf es nicht nur zu einer reinen Umverteilung kommen. Dafür ist zu lange nichts in diesem Bereich passiert.“
Auch die „Apotheke light“ werde die Versorgung nicht stärken. Lütke: „Sie stellt keinen Beitrag zur Sicherung der pharmazeutischen Versorgung dar – auch nicht im ländlichen Raum.“
Wenn es den Liberalen ernst ist, liegt im parlamentarischen Verfahren nun einige Arbeit vor ihnen. Zuvor muss allerdings ohnehin noch das Kabinett den Entwurf beschließen. Auch auf diesem Wege können bereits entscheidende Wandlungen geschehen, wie das Beispiel des Regierungsentwurfs für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz zeigt: Unter anderem die Gesundheitskioske waren darin nicht mehr enthalten.
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