Apothekerkammer Berlin informiert

Apothekennotdienste und ausländische Rezepte während der Fußball-EM

13.06.2024, 16:45 Uhr

EM-Fieber in deutschen Apotheken. Doch auch zusätzliche Belastungen stehen ins Haus. (Foto: IMAGO / Funke Foto Services)

EM-Fieber in deutschen Apotheken. Doch auch zusätzliche Belastungen stehen ins Haus. (Foto: IMAGO / Funke Foto Services)


Am Freitag startet die Fußball-EM in Deutschland. Auch für die Apotheken sind damit zusätzliche Belastungen zu erwarten. Die Apothekerkammer Berlin informiert über das Notdienstangebot während der EM und darüber welche ausländischen Verschreibungen beliefert werden dürfen und welche nicht.

Für den Zeitraum der Fußball-Europameisterschaft vom 14. Juni bis 15. Juli stellt die Apothekerkammer Berlin eine Übersicht der notdiensthabenden Apotheken zur Verfügung. Es sei zu erwarten, dass „auch im Rahmen der pharmazeutischen Versorgung der Bevölkerung und der internationalen Gäste ein höherer Bedarf entstehen wird.“ Die Kammer bietet dafür einen Notdienstfinder an.

Ausländische Rezepte

Es sei auch damit zu rechnen, schreibt die Kammer auf ihrer Internetseite, dass es „vermehrt zur Vorlage ausländischer Rezepte kommen kann.“ Doch es können nur bestimmte ausländische Rezepte beliefert werden: Ärztliche und zahnärztliche Verschreibungen aus Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EU plus Liechtenstein, Island und Norwegen) sowie der Schweiz sind in deutschen Apotheken einlösbar – sie sollen wie Privatrezepte behandelt werden, informiert die Kammer.

Mehr zum Thema

Kooperation mit Haleon-Marken 

„Kicker“-Sonderheft zur EM in Apotheken

Nicht beliefert werden dürfen Rezepte aus sämtlichen anderen Staaten. Außerdem dürfen keine ausländischen BtM-Rezepte, sowie Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid beliefert werden: „Betäubungsmittel dürfen nur gegen Vorlage eines deutschen BtM-Rezeptes, T-Substanzen nur gegen Vorlage eines deutschen T-Rezept-Formulars, abgegeben werden.“ 

Einlösbar sind ärztliche, zahnärztliche und tierärztliche Rezepte folgender Länder:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

Nicht einlösbar sind:

  • ärztliche, zahnärztliche und tierärztliche Rezepte aller anderen Staaten
  • ausländische BtM- und T-Substanz-Rezepte

Alle Patient*innen mit unzulässigen Rezepten sollen sich an deutsche Ärzt*innen, Zahnärzt*innen und Tierärtz*innen wenden.

Im Raum Berlin und Brandenburg ist der Berliner Apothekerverein der zuständige Ansprechpartner bei Fragen zur Arzneimittelabgabe.


Deutsche Apotheker Zeitung
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.