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Referentenentwurf
Apothekenreform: Wie sieht der Zeitplan aus?
Der Referentenentwurf für die Apothekenreform ist in der Welt – aber die ABDA hat ihn Stand Donnerstagmittag noch nicht offiziell zugestellt bekommen. Wie geht es nun weiter? Und was hat die ABDA für die kommenden Tage geplant?
Die „Zeitung für Deutschland“ hatte die Informationen wieder vor der ABDA. Am gestrigen Mittwoch berichtete die Frankfurter Allgemeine über den Referentenentwurf für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform (Apotheken-Reformgesetz – ApoRG), der dem Blatt exklusiv vorlag. Vieles darin ist aus den Eckpunkten bekannt, einige Änderungen, wie die Zulassung handelsüblicher Skonti, sind neu.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte angekündigt, das Gesetz noch vor der Sommerpause ins Kabinett bringen zu wollen. Noch ist das nicht gelungen, zumindest beginnt nun die Ressortabstimmung. Wie es dann weitergeht, bleibt zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings offen.
Die ABDA hat den Referentenentwurf aber auch am Donnerstagmittag noch nicht offiziell zugestellt bekommen, wie ein Sprecher gegenüber der DAZ erklärte. Demnach gibt es auch noch nicht einmal einen ungefähren Zeitplan für das weitere Verfahren.
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Als Nächstes stünde eine Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium (BMG) an. Aber nachdem der Entwurf den Verbänden bislang nicht einmal offiziell zugeleitet wurde, geschweige denn eine Einladung zur Anhörung versendet wurde, steht dafür auch noch kein Datum. Eine Frist für eine offizielle Stellungnahme der ABDA gibt es demzufolge auch nicht.
Die Anhörung im BMG erfolgt vor dem Kabinettsbeschluss. Es ist nicht ungewöhnlich, dass in der Folge noch Änderungen am Referentenentwurf erfolgen. Das Kabinett tritt wöchentlich am Mittwoch zusammen. Sollte hier der Entwurf, evtl. mit Änderungen, abgesegnet werden, geht er zunächst an den Bundesrat, der sechs oder in bestimmten Fällen auch neun Wochen Zeit hat für eine Stellungnahme.
Ziemlicher Zeitdruck
Sollte das Apotheken-Reformgesetz noch vor der Sommerpause in den Bundestag, wäre ziemlicher Zeitdruck angesagt. Die Länder kommen nämlich nur noch an diesem Freitag und am 5. Juli zusammen.
Der Bundestag hat auch nur noch zwei Sitzungswochen vor der Sommerpause: vom 24. bis 28. Juni und dann vom 1. bis zum 5. Juli. Es scheint ausgeschlossen, dass sowohl Anhörung, Kabinettsbeschluss und Bundesratsstellungnahme bis dahin durch sind.
Lesungen im Bundestag
Alles deutet also darauf hin, dass das Gesetz erst nach der Pause in den Bundestag kommt. Nach der ersten Lesung würde der Entwurf an den Gesundheitsausschuss überwiesen, wo dann eine öffentliche Anhörung der Verbände stattfindet. Im Anschluss können in der zweiten Lesung im Bundestag Änderungsanträge vorgebracht werden, in der dritten wird gewöhnlich abgestimmt.
Es folgt dann der zweite Durchgang im Bundesrat. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird die Apothekenreform nicht zustimmungspflichtig sein. Die Länder können dennoch den Vermittlungsausschuss anrufen, sollten sie mit den Plänen nicht einverstanden sein. Sollte hier eine Einigung ausbleiben, kann der Bundesrat Einspruch einlegen.
ABDA tagt in kommenden Tagen
Was die ABDA für die nächste Zeit geplant hat, ist gegenwärtig auch noch unklar. Derzeit tagt die Spitze des Deutschen Apothekerverbands, in den kommenden Tagen wird es eine außerordentliche Sitzung des ABDA-Gesamtvorstands geben. Sobald konkrete Reaktionen beschlossen wurden, wird dies mitgeteilt, hieß es von einem ABDA-Sprecher.
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