Hierzu bedient sich die Telepharmazie laut BLAK „aller Arten synchroner oder asynchroner Telekommunikation sowie digitaler Anwendungen, digital vernetzter Arzneiformen und therapeutischer Systeme, die zum Zwecke einer Optimierung der Arzneimitteltherapie therapierelevante Parameter ermitteln, monitoren, aufzeichnen, auswerten, speichern oder übertragen“. Darüber hinaus nutzt die Telepharmazie zur Versorgung der Patienten mit physischen Produkten – gemeint sein dürften insbesondere Arzneimittel – demnach verschiedene Möglichkeiten pharmazeutischer Logistik, wobei ausschließlich jene Mittel zum Einsatz kommen, die den hohen pharmazeutischen Standards genügen und die Qualität der gelieferten Waren jederzeit gewährleisten. „Telepharmazeutische Leistungen gehören zu den zu honorierenden pharmazeutischen Tätigkeiten im Sinne der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und werden ausschließlich durch qualifiziertes Fachpersonal für eine öffentliche Apotheke / KH-Apotheke durchgeführt, zu deren Personal sie gehören“, ergänzt die Kammer abschließend.
Lauterbach: Keine asynchrone Kommunikation
Beim Vergleich der Formulierungen aus den Positionspapieren und dem Referentenentwurf fällt unter anderem auf, dass Lauterbach lediglich auf synchrone Echtzeit-Videoverbindungen abstellt, während die Kammern auch asynchrone Kommunikation, also mit zeitlichem Versatz, unter dem Begriff Telepharmazie subsumieren. Darunter fällt nach allgemeinem Verständnis zum Beispiel der Austausch via Messenger-Diensten oder E-Mail. Solche Kommunikationswege umfasst die Formulierung Lauterbachs nicht. „Zum Schutz der Patientinnen und Patienten muss auch im Wege der Telepharmazie eine qualifizierte und fachgerechte Beratung durch entsprechend befugtes pharmazeutisches Personal der Apotheke stattfinden“, heißt es dazu in der Begründung zum Entwurf. „Um direkte Nachfragen zu ermöglichen, die beispielsweise der korrekten Anwendung von Arzneimitteln, aber auch der Vergewisserung, ob gegebene Informationen verstanden wurden, dienen können, ist eine synchrone Echtzeit-Videoverbindung zu verwenden.“
Deutlich wird, dass Lauterbachs Definition von Telepharmazie vor allem auf den Anwendungsfall zugeschnitten ist, dass keine Approbierte und kein Approbierter in der Apotheke präsent ist. Kann das anwesende pharmazeutische Personal den Beratungsbedarf nicht erfüllen, muss also eine Beratung via Telepharmazie stattfinden. „Dadurch wird eine qualitativ hochwertige Beratung der Patientinnen und Patienten vor Ort auch in diesen Ausnahmefällen sichergestellt“, ist in der Begründung zu lesen. Diese Einsatzmöglichkeit, auf die eine entsprechende Regelung hinauslaufen würde, ist der Kern des Konflikts zwischen Minister und Apothekerschaft, wenn es um die Telepharmazie geht.
Ein Konsens muss her
In den kommenden Tagen wird der ABDA-Gesamtvorstand zu einer außerordentlichen Sitzung zusammenkommen und darüber beraten, wie die Standesvertretung mit dem vorliegenden Entwurf umgehen soll. Zumindest was die PTA-Vertretungsbefugnis angeht, ist die Marschrichtung klar: Dieses Vorhaben soll komplett gestrichen werden. Dennoch sollte sich der Berufsstand nun schnellstmöglich auf eine Formulierung einigen, um gegenüber der Politik mit einer Stimme sprechen zu können.
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von cnYOSTEmPL am 19.06.2024 um 21:26 Uhr
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