Verbändeanhörung und Kabinett

So geht es mit der Apothekenreform weiter

17.06.2024, 12:15 Uhr

Der Bundestag wird sich voraussichtlich im September mit der Apothekenreform befassen. (Foto: IMAGO / Schöning)

Der Bundestag wird sich voraussichtlich im September mit der Apothekenreform befassen. (Foto: IMAGO / Schöning)


Am 25. Juni wird im Bundesgesundheitsministerium die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf für das Apotheken-Reformgesetz stattfinden. Die Beschlussfassung im Kabinett ist derzeit für den 17. Juli vorgesehen.

Am vergangenen Mittwochnachmittag berichtete zunächst die Frankfurter Allgemeine Zeitung über den Referentenentwurf für das lange erwartete Apotheken-Reformgesetz. Es dauerte nicht allzu lange, bis das Papier seine Exklusivität verloren hatte und die PDF-Datei die Runde machte. Allerdings musste die ABDA noch bis Freitag warten, ehe sie den Entwurf offiziell aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erhielt. Am 14. Juni ging dieser per Mail an zahlreiche Verbände raus. Die Verbändeliste ist beachtlich: Sie reicht – um nur einige zu nennen – von der Adexa über verschiedene Kassenverbände, die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, die Industrieverbände, den Großhandelsverband Phagro, Ärzteverbände, den Bundesverband PTA bis hin zur Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.

Im zugehörigen Anschreiben werden die Verbände nicht nur um Kenntnisnahme gebeten, sondern ihnen auch Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Binnen zwei Wochen, also bis zum 28. Juni, kann der Entwurf schriftlich kommentiert werden. Die übliche Verbändeanhörung im BMG soll bereits am 25. Juni stattfinden – dazu soll noch eine gesonderte Einladung erfolgen.

In den kommenden Wochen wird also nicht nur die ABDA an einer Stellungnahme für den Bundesgesundheitsminister feilen. Welche Wirkung die Argumente letztlich im BMG haben werden, muss sich zeigen. Parallel findet die offizielle Ressortabstimmung statt. Der Bundesfinanzminister dürfte den Entwurf, der in Finanzierungsfragen auf Umverteilung im System setzt, deshalb kaum stoppen. Aber Einwände anderer Ministerien sind grundsätzlich immer möglich. Man denke an die jüngsten Wandlungen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes, dessen Fassung fürs Kabinett keine Gesundheitskioske und -regionen mehr enthielt, ebenso wenig die im Referentenentwurf noch angedachte Streichung von Homöopathie und Anthroposophie als GKV-Satzungsleistung.

Notfall- und Apothekenreform zusammen im Kabinett

Karl Lauterbach wird somit sicherlich auch für seine Apothekenreform von mehreren Seiten Anregungen für Nachjustierungen bekommen. Wie dann die Vorlage fürs Bundeskabinett aussehen wird, bleibt abzuwarten. Nach derzeitigen Plänen wird sich das Kabinett am 17. Juli mit der Angelegenheit befassen – so sieht es die Kabinettzeitplanung, datiert auf den 14. Juni, vor.  Am selben Tag soll auch die Reform der Notfallversorgung beschlossen werden. Verschiebungen können sich allerdings stets ergeben, wie die Planung betont.

Der ambitionierte Plan des Bundesgesundheitsministers, das Vorhaben vor der Sommerpause ins Kabinett zu bringen, ist damit nicht aufgegangen. Die letzte Sitzung im Bundestag und im Bundesrat ist 5. Juli – dann startet der parlamentarische Betrieb erst wieder im September. Die 1. Lesung könnte aber bereits im September stattfinden. Dieser folgt dann die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags. Im Anschluss können Änderungsanträge eingebracht werden, die dann in der 2./3. Lesung im Bundestag mit dem Gesetz beschlossen werden. Auch die abschließende Beratung im Bundesrat steht im Herbst noch aus. 

Inkrafttreten soll das spätestens zum 1. Januar 2025 – dieses Datum ist für das Inkrafttreten der Honorar-Pläne ausdrücklich genannt, während die übrigen Regelungen des Gesetzes nach Verkündung im Bundesanzeiger wirksam werden sollen.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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2 Kommentare

ARwhBlMyOaVtxWF

von sVulGyAOicWPDB am 19.06.2024 um 21:26 Uhr

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von qytgaLYTnkVFf am 19.06.2024 um 21:26 Uhr

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