Missbrauch stoppen

Bundesrat will Verkauf von Lachgas einschränken

Berlin - 18.06.2024, 14:00 Uhr

Lachgas im Design für die junge Zielgruppe. (Foto: IMAGO / Funke Foto Services)

Lachgas im Design für die junge Zielgruppe. (Foto: IMAGO / Funke Foto Services)


Lachgaskonsum ist ein gefährlicher Trend unter Jugendlichen. Der missbräuchliche Einsatz hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Bisher ist die Substanz frei verkäuflich. Der Bundesrat fordert nun eine Aufnahme in die Liste der „neuen psychoaktiven Substanzen“. Dadurch sollen Kinder und Jugendliche besser geschützt werden.

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag eine rechtliche Verschärfung für den Verkauf von Lachgas gefordert. In einem Beschluss forderte er die Bundesregierung auf, Lachgas in die Liste der „neuen psychoaktiven Substanzen“ aufzunehmen. Dort werden Stoffe gelistet, die aufgrund ihres Missbrauchspotenzials als gefährlich für die Bevölkerung eingestuft werden. Insbesondere der freie Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Lachgas müsse unterbunden werden, so der Bundesrat.

Durch eine Aufnahme in die Liste neuer psychoaktiver Substanzen werde weder der Einsatz von Lachgas als Narkosemittel in der Medizin noch in der Nahrungsmittelindustrie beeinträchtigt, stellte der Bundesrat klar – ein generelles Verbot der Substanz streben die Ländervertreter*innen nicht an.

Mehr zum Thema

Mit dem Beschluss muss sich nun die Bundesregierung befassen. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sich bereits am 24. Mai im ARD-Morgenmagazin für strengere Regeln beim Verkauf von Lachgas ausgesprochen. Er versprach damals, zügig neue gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen.

Strengere Regeln in anderen EU-Ländern

Lachgas wird in letzter Zeit verstärkt von jungen Menschen genutzt, um sich zu berauschen. Hersteller und Verkäufer haben auf diesen Trend reagiert und eigens designte Produkte für die junge Zielgruppe entwickelt. In bunter Aufmachung ist das Narkosemittel an Snack-Automaten erhältlich, ebenso wie in vielen Kiosken oder über Online-Versender. Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen sah bereits im Oktober 2023 deutliche Hinweise für eine Verdreifachung des Konsums innerhalb von einem Jahr.

Derzeit ist Lachgas in Deutschland noch frei verkäuflich. In den Niederlanden sind sowohl der Besitz als auch der Verkauf von Lachgas seit Anfang 2023 verboten, in Großbritannien seit November 2023. In Frankreich wurde der Konsum im Mai 2023 eingeschränkt: In bestimmten Regionen ist seitdem das Inhalieren von Lachgas in der Öffentlichkeit verboten.

Mediziner warnen vor schweren gesundheitlichen Schäden

Der Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) Peter Berlit verdeutlichte das Gefahrenpotenzial der missbräuchlichen Einnahme von Lachgas, wie merkur.de am heutigen Dienstag berichtet. Berlit zufolge könnten durch häufigen Konsum Schädigungen des Rückenmarks auftreten, ebenso wie Schlaganfälle, epileptische Anfälle, Polyneuropathie, Atemprobleme, Herzrhythmus- und Gedächtnisstörungen.

Laut merkur.de wurden im Jahr 2023 allein in Baden-Württemberg fünf Todesfälle im Zusammenhang mit Lachgas-Konsum registriert.

Insbesondere die Verstoffwechselung von Vitamin B12 werde beeinflusst, so Berlit: „Wird die Verstoffwechslung von B12 beeinträchtigt, schädigt das die Hüllstrukturen der Nerven und das Rückenmark. Das führt zu einer Myelopathie und zur Neuropathie – und damit zu den anhaltenden Veränderungen.“ Es komme zu einem Mangel bei gleichzeitigem Anwachsen der roten Blutkörperchen (makrozytäre Anämie). Menschen mit einem ohnehin niedrigen Vitamin B12-Spiegel seien Berlit zufolge davon besonders gefährdet: „Das trifft auf Personen zu, die sich vegan oder vegetarisch ernähren, weil B12 vorwiegend in tierischen Produkten enthalten ist und sie davon natürlich zu wenig bekommen.“


Michael Zantke, Redakteur, DAZ
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.