EU-Lebensmittel-Sicherheitsbehörden

Diese 13 Inhaltsstoffe sind in Nahrungsergänzungsmitteln bedenklich

Stuttgart - 18.06.2024, 07:00 Uhr

Laut den „Heads of Food Safety Agencies“ (HoA) sollte der Einsatz mancher gängiger Nahrungsergänzungsmittel dringend hinterfragt werden. (Foto: AntonioDiaz / AdobeStock)

Laut den „Heads of Food Safety Agencies“ (HoA) sollte der Einsatz mancher gängiger Nahrungsergänzungsmittel dringend hinterfragt werden. (Foto: AntonioDiaz / AdobeStock)


Eine gemeinsame Arbeitsgruppe der EU-Lebensmittel-Sicherheitsbehörden hat eine Liste mit 13 Substanzen erarbeitet, die aufgrund ihres potenziellen Risikos für die menschliche Gesundheit nicht oder nur mit Einschränkungen in Lebensmitteln (Nahrungsergänzungsmitteln) verwendet werden sollten. 

Nahrungsergänzungsmittel (NEM) stehen immer wieder öffentlich in der Kritik: Ihre Qualität ist nicht mit Arzneimitteln gleichzusetzen, häufig sind sie unnötig (teils auch gefährlich) hoch dosiert und das Bewusstsein dafür, dass NEM der Gesundheit auch schaden können, ist in der Allgemeinbevölkerung nur wenig ausgeprägt. 

Nun gibt es erstmals einen Bericht auf EU-Ebene, der eine Einschätzung dazu abgibt, welche Substanzen in Lebensmitteln beziehungsweise Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) nicht zum Einsatz kommen sollten. Herausgeber dieses Berichts sind die „Heads of Food Safety Agencies“ (HoA), ein informeller Zusammenschluss der Leiter der einzelnen nationalen Lebensmittelsicherheitsbehörden in Europa. 

Innerhalb dieses Zusammenschlusses gibt es eine Arbeitsgruppe mit dem Namen „Food Supplements“ (HoA WG FS), die sich der Identifizierung von Stoffen widmet, „die nach Meinung aller Mitglieder aufgrund ihres potenziellen Risikos für die menschliche Gesundheit nicht oder nur mit Einschränkungen in Lebensmitteln (Nahrungsergänzungsmitteln) verwendet werden sollten“, erklärt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seinem Internetauftritt. Das BVL ist gemeinsam mit dem BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) Mitglied dieser Arbeitsgruppe der HoA. Die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit im Jahr 2020 aufgenommen und nun am 6. Juni ihren ersten Bericht veröffentlicht.

13 Stoffe sollten auf EU-Ebene dringend überprüft werden

Zwar existiert mit der EU-Verordnung über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten „anderen Stoffen“ zu Lebensmitteln in Anhang ⅠⅠⅠ bereits eine Auflistung von Stoffen, „deren Verwendung in Lebensmitteln verboten oder eingeschränkt ist oder von der Gemeinschaft geprüft wird“. Beispielsweise ist demnach die Verwendung von Monacolinen aus Rotschimmelreis eingeschränkt. Zudem gibt es eine Positivliste über zugelassene neuartige Lebensmittel, worauf beispielsweise Beta-Lactoglobulin steht. Doch insgesamt ist laut den HoA die Nutzung von „anderen Stoffen“ neben Vitaminen und Mineralstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln in der EU nur wenig harmonisiert. 

Deshalb hat sich die HoA-Arbeitsgruppe insgesamt 117 solche Stoffe genauer angeschaut und hebt daraus jetzt 13 Substanzen hervor, die ein mögliches Gesundheitsrisiko für Verbraucher:innen in NEM darstellen: Für diese 13 Substanzen soll prioritär ein „Artikel-8-Verfahren“ entsprechend der „EU-Verordnung über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln“ eingeleitet werden. Denn nach diesem Verfahren wird die Aufnahme in den oben genannten Anhang ⅠⅠⅠ geprüft und somit deren Verwendung in Lebensmitteln verboten oder eingeschränkt. Diese 13 Substanzen sind: 

Laut HoA haben Curcumin, Maca, Teebaumöl, Indisches Basilikum, Piperin und Erdsternchen (mögliche) krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften. Bei Tryptophan ist beispielsweise kritisch, dass es mit Antidepressiva mit serotonerger Wirkung wechselwirken kann. Auch bei Johanniskraut werden unter anderem Arzneimittelwechselwirkungen als Grund für die Auflistung aufgeführt. 

Plädoyer für zurückhaltendes Verordnungsverhalten

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Cumarin kann die Leber schädigen und auch bei Traubensilberkerze sowie Ashwaganda gibt es (neben anderen Risiken) Berichte über Leberschädigungen. Unter Melatonin könne es zum Beispiel zu Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit, kardiovaskulären, neurologischen, verdauungsbedingten und psychologischen Symptomen kommen. Synephrin kann für das Herz-Kreislauf-System gefährlich werden. 

Man darf also gespannt sein, ob es bald EU-rechtliche Konsequenzen geben wird. In der Apotheke können entsprechende NEM auch jetzt schon kritisch für die Kund:innen eingeordnet werden.


Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

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von YOjLxeIcqnEATKPv am 19.06.2024 um 20:49 Uhr

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