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- Mayd meldet Insolvenz an
Lieferdienste haben im Zuge der Corona-Pandemie einen rasanten Aufstieg erfahren. Im Zuge der Normalisierung nach dem Ende des Notstands sind viele der Start-ups in Schieflage geraten. Inflation, Konsumflaute, aber auch verlorene Gerichtsprozesse haben dem Arzneimittellieferanten Mayd schwer zugesetzt. Das Unternehmen aus Berlin musste nun Insolvenz anmelden.
Der Arzneimittellieferdienst Mayd hat Insolvenz angemeldet, berichtet das Wirtschaftsportal capital.de an diesem Donnerstag. Die Unternehmensgründer Hanno Heintzenberg und Lukas Pieczonka wollten sich zu den Gründen der Pleite nicht äußern.
Das Berliner Start-up wurde im Zuge der Corona-Pandemie im Jahr 2021 gegründet. Per Fahrradkurier lieferte das Unternehmen Produkte aus lokalen Apotheken an die Kund*innen. Bedingt durch Kontaktbeschränkungen und häusliche Isolation konnte Mayd zunächst erfolgreich expandieren, war zuletzt in knapp 70 Städten Deutschlands aktiv.
Teuer erkaufte Expansion
Laut capital.de war diese Expansion „teuer erkauft“: 2022 fuhr das Unternehmen demnach einen Verlust von 33 Millionen Euro ein. Trotz zusätzlicher Finanzspritzen verschiedener Inverstoren in Gesamthöhe von 30 Millionen Euro zum Jahresende 2022 ist es offenbar nicht gelungen, das Unternehmen nach dem Ende der Pandemie zu stabilisieren.
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Auch die verbindliche Einführung des E-Rezeptes hat nicht den erhofften Aufschwung zur Folge gehabt. Mayd war im November 2022 der erste Arzneimittellieferdienst in Deutschland gewesen, der seinen Kunden die Belieferung von E-Rezepten anbieten konnte.
Lieferdienste in der Krise
Die gestiegene Inflation und die damit einhergehende Konsumflaute haben im Bereich der Lieferdienste zu finanziellen Schieflagen geführt. Bereits 2022 ging der Mayd-Konkurrent Kurando pleite, im selben Jahr verkaufte auch First A sein Geschäft an Shop Apotheke.
Rechtsstreit wegen Sonntagsöffnung
Mayd hatte zudem im Januar dieses Jahres ein wichtiges Gerichtsverfahren verloren. Dabei ging es um das Lieferdienstangebot des Unternehmens an Sonntagen. Bereits in vorhergehenden Prozessen waren Mayd die Lieferungen an Sonntagen untersagt worden, da es sich hierbei um unlauteren Wettbewerb handele. Bei dem letzten Urteil war die Revision zugelassen worden, eine Prüfung durch den Bundesgerichtshof stand noch aus. Mit der Insolvenz ist diese offene Streitfrage nun obsolet.
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