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„Schlichtweg unpraktikabel“
DPhG kritisiert Lauterbachs Pläne zur Apotheke ohne Apotheker
Apotheken ohne Apotheker*innen würden die Gesundheitsversorgung in Deutschland gefährden. Zu diesem Schluss kommt die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG). Stattdessen sollten Apotheker*innen auch Verschreibungsbefugnisse bekommen, so wie bereits in einigen angelsächsischen Staaten.
Die DPhG hat die Pläne Karl Lauterbachs (SPD) zur Apotheke ohne Apotheker*innen scharf kritisiert. Dadurch sei ein deutlicher Qualitätsverlust zu befürchten, die Reformvorhaben gefährdeten die Patient*innenversorgung: „Die Beratung zu Arzneimitteln und die Therapiebegleitung der Patienten ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die nur von wissenschaftlich an einer Universität ausgebildeten Apothekern verantwortlich wahrgenommen werden kann.“
Daher reiche es nicht, Apotheker*innen bei Bedarf telepharmazeutisch zuzuschalten, „weil dies fälschlicherweise voraussetzt, dass bereits der Bedarf für eine pharmazeutische Intervention auch ohne Apotheker erkannt werden kann.“ Das Verfahren sei nicht wissenschaftlich begründbar und zudem „schlichtweg unpraktikabel“, da die Apotheker*inne während ihrer Online-Zuschaltung keine Präsenzaufgaben wahrnehmen könnten.
Pläne gefährden Gesundheit der Patient*innen
Die individuelle Beratung beispielsweise bei komplexer Medikation könne nur von einem Apotheker oder einer Apothekerin vor Ort geleistet werden. Internationale Studien belegten eindeutige Zusammenhänge zwischen einer Beteiligung von Apotheker*innen und besseren Therapieresultaten bei den Patient*innen, beispielsweise bei der Behandlung chronischer Herzinsuffizienz.
Auch bei der Medikation mit fünf oder mehr Arzneimitteln gebe es Evidenz für ein verringertes Mortalitätsrisiko, sofern Apotheker*innen in die Medikationsberatung mit einbezogen wurden. Für die engere Kooperation zwischen Arztpraxen und Apotheken sieht die DPhG mit der Einführung der elektronischen Patientenakte und des elektronischen Medikationsplans viel Potenzial.
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Die DPhG zeigte sich unzufrieden mit Blick auf eine, aus ihrer Sicht längst überfällige Änderung der Approbationsordnung. Bereits 2022 habe man dem Bundesgesundheitsministerium eine „Intensivierung der Studieninhalte in den Fächern Pharmakologie und Klinische Pharmazie vorgeschlagen, um den oben beschriebenen neuen Anforderungen des Apothekerberufes noch besser gerecht zu werden.“ Dem sei das BMG mit Verweis auf die noch ausstehende Apothekenreform jedoch nicht nachgekommen.
Apother*innen mit Verschreibungsbefugnis
Den Vorschlag Lauterbachs aus dem vergangenen Jahr, wonach besonders qualifizierte Pflegekräfte als „Advance Practice Nurses“ (APN) ihren Patient*innen bestimmte Arzneimittel verschreiben dürften, griff die DPhG auf: Apotheker seien dafür „prädestiniert“ ebenfalls diese Aufgabe wahrzunehmen. Erfahrungen in den angelsächsischen Ländern mit „Prescribing Pharmacists“ zeigten positive Resultate für die Gesundheitsversorgung. Die DPhG verweist in diesem Zusammenhang auf eine aktuelle Studie zum Thema (Walpola et al. 2024).
Im US-Bundesstaat Washington beispielsweise können Arzneimittel bereits seit 1979 von Apotheker*innen verschrieben werden. In Großbritannien fordert aktuell die Labour-Partei im Wahlkampf solche Verschreibungsbefugnisse.
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