Stellungnahme Referentenentwurf

Apothekenreform: BVDAK sieht „Licht und Schatten“

25.06.2024, 14:00 Uhr

Es gibt auch Positives im Referentenentwurf, sagt: Der 1. Borsitzende des BVDAK, Stefan Hartmann. (Foto: BVDAK)

Es gibt auch Positives im Referentenentwurf, sagt: Der 1. Borsitzende des BVDAK, Stefan Hartmann. (Foto: BVDAK)


Die ABDA lehnt den Referentenentwurf zur Apothekenreform rundum ab. Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen unterstreicht nun in seiner Stellungnahme, dass er auch Positives darin findet – nicht jedoch ohne klar zu machen, dass er Apotheken ohne Approbierte oder die erleichterte Gründung von Zweigapotheken grundsätzlich ablehnt.

Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) ist bemüht, dem Referentenentwurf für die Apothekenreform auch Positives abzugewinnen. Das geht aus seiner Stellungnahme hervor, die an diesem Dienstag bekannt wurde. Im Gegensatz zur ABDA, die in ihrer Stellungnahme unterstrichen hatte, dass sie den Entwurf rundherum ablehnt, betont der BVDAK jene Punkte, die ihm sinnvoll erscheinen – macht aber auch klar, dass er insbesondere Apotheken ohne Apothekerinnen und Apotheker und die die erleichterte Gründung von Zweigapotheken ablehnt.

Der BVDAK sieht bei der vom Bundesgesundheitsministerium so genannten Telepharmazie den Anlass zur Sorge, „dass hierdurch das Vertrauen der Kunden, die sich auf die pharmazeutische Qualität der Beratung verlassen“ verloren geht. Mit Zweigapotheken hingegen erwartet der Verband, dass das Versorgungsniveau sinkt.

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Und: „Die Problematik der unzureichenden finanziellen Wertschätzung der Apotheke und des freien Heilberufes als solchen bleibt auch im Referentenentwurf zum ApoRG weitgehend unberücksichtigt und wird vom BVDAK deutlich kritisiert.“ Die Vorschläge zur Vergütung werden als „völlig inakzeptabel“ bezeichnet. Begrüßt wird aber, dass das Fixum ab 2027 regelmäßig erhöht werden soll. Die Parameter für die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband sollen allerdings deutlich herausgearbeitet werden, damit dieser nicht blockieren kann.

Skonti: „Schneller und unkomplizierter“ ist möglich

Zur Wiederzulassung der Skonti heißt es, dass der Gesetzgeber die Regelung „schneller und unkomplizierter“ als über die Apothekenreform anpassen könnte. Außerdem sieht der BVDAK die Notwendigkeit, die Skonti auf allen Handelsstufen möglich zu machen.

Insgesamt werden jene Änderungen als positiv bezeichnet, die den Betrieb einer Apotheke vereinfachen sollen. Darunter werden angeführt die Erleichterungen bei der Herstellung von Rezepturen im Filialverbund, die Aufteilung der Filialleitung auf zwei Approbierte sowie die Flexibilisierung der Öffnungszeiten.

Bessere Vergütung der pDL

Der Verband begrüßt auch den Ausbau der pharmazeutischen Dienstleistungen, der Impfungen und der PoC-Tests. Dies könne aber nur gelingen, wenn die Vergütung stimmt. „Der BVDAK stellt unmissverständlich fest, dass die bisherige Honorierung unbestritten vollkommen unzureichend ist.“


Deutsche Apotheker Zeitung
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