Hinzu kommen die Rabatte, bis zur gesetzlichen Marge weiter möglich: Immerhin gut 8.000 Euro für die Hochpreiser aus dem Großhandels-Festrabatt von 32 Euro pro Packung, sowie 33.000 Euro aus dem Normal-Rx-Rabatt des Großhandels (Annahme 3,00 Prozent). Der Spannenausgleich schlägt hier (Sollspanne 6,48 Prozent) mit – 1,27 Prozent-Punkten oder 19.800 Euro zu Buche, was 0,49 Prozent am Gesamtumsatz ausmacht und insoweit die gesamte Betriebsmarge mindert. Aus Direkteinkäufen von Normal-Rx (15 Prozent Anteil) vereinnahmt die Apotheke weitere 7.000 Euro Rabatt zusätzlich zu o. a. Skonti. Alles in allem nominal (ungefährdete) 48.000 Euro, allerdings eben geschmälert um rund 19.800 Euro Spannenausgleich.
Einen solchen Zahlenaufriss sollten Sie stets machen, mindestens für Ihren Haupt-Großhandel und Ihre Direktbezüge. Das zeigt dann eben auch, wo gegengesteuert werden kann, mit welchen Auswirkungen.
Spannenausgleich modifizieren
Der Rx-Handelsspannenausgleich (bezogen auf „Normal-Rx“ ohne Hochpreiser) ist eine Konstruktion des Großhandels, um sich eine gewisse prozentuale Marge zu sichern. Inwieweit überhaupt der Ansatz einer prozentualen Zielmarge sinnvoll ist oder ob nicht vielmehr absolute Stückerträge – welche auch beim Großhandel stets steigen – der zielführendere Ansatz wären, sei nur am Rande bemerkt.
Jedenfalls bewegte sich die Wunschvorstellung um 6,35 Prozent vor der Fixumserhöhung von 0,70 Euro auf 0,73 Euro, und dann bei rechnerisch etwa 6,48 Prozent. Nur bei sehr niedrigen Packungswerten unterhalb von gut 20,50 Euro zum Listen-Einkaufspreis (AEP) entsteht kein Malus. Mit durchschnittlich etwa 24 Euro AEP müssen 0,5 Prozent-Punkte berappt werden, bei rund 29 Euro AEP beträgt der Malus immerhin einen ganzen Prozentpunkt, bei (sehr selten so hohen) 49 Euro wären es dann zwei Prozentpunkte.
Die „Wunschspanne“ ist nicht in Stein gemeißelt. Was spricht dagegen, diese individuell abzusenken? Profitieren tun freilich vor allem diejenigen, welche höherpreisig im entsprechenden Ärzteumfeld unterwegs sind. Center-Apotheken haben hier nur einen kleineren Hebel. Eine weitere, kleinere Stellschraube ist die Berechnungsgrundlage: Welche Packungen zählen in den Ausgleich (nicht) hinein, z. B. Kontingentartikel?
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