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Bundestagdebatte Gesundheitskioske
Sorge: „Nutzen Sie die Versorgung, die wir haben“
Verbunden mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz waren eigentlich Gesundheitskioske und Primärversorgungszentren – am Ende blieb von denen aber im Kabinettsbeschluss nichts mehr übrig. In der 1. Lesung im Bundestag war nun die große Frage, was in dem Gesetz überhaupt noch drinsteckt.
„Wenn man es ernst meint mit der medizinischen Versorgung, gerade im ländlichen Bereich, dann nutzen Sie doch die Versorgung, die wir haben.“ Das sagte der CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gerichtet in der 1. Lesung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) an diesem Freitag im Bundestag. Und Sorge schob gleich nach, wen er meint, wenn er von der Versorgung sprach, „die wir haben“: die Apotheken und Ärzte.
Lauterbach hatte zuvor erklärt, dass der Bedarf an Medizinerinnen und Mediziner zunehmen und es einen „erheblichen Mangel“ geben wird. Mehr Geld sei nicht die Lösung, es müsse effizienter gehandelt werden. Das GVSG sei das „zentrale Gesetz“, um die ambulante Versorgung zu verbessern.
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Konkret sollen für Hausärzte wie schon für Kinderärzte Obergrenzen bei der Vergütung aufgehoben werden. Eingeführt werden soll unter anderem auch eine Jahrespauschale zur Behandlung chronisch kranker Patienten, die ständig Arzneimittel nehmen. Dies soll Praxisbesuche nur zum Abholen von Rezepten vermeiden. Darüber hinaus soll es für Kommunen in Zukunft leichter werden, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu gründen.
Nicht mehr im Gesetz sind allerdings Gesundheitskioske, Gesundheitsregionen und Primärversorgungszentren. Sie hatten eigentlich die Kernelemente der Reform gebildet.
Sorge: Wann fallen die Retaxationen für Apotheken?
Sorge begrüßte, dass bei den Ärzten die Regresse wegfallen sollen und fragte, warum dies bei den Apothekern und den Retaxationen nicht der Fall ist. Sorge warf Lauterbach vor, dass das Gesetz „entkernt“ ist und nichts von dem, was versprochen wurde, darin zu finden sei. Er warf dem Minister vor, den Menschen „Sand in die Augen“ zu streuen.
Auch Alexander Föhr (CDU) beklagte, dass von dem Gesetz nicht mehr viel übriggeblieben sei. Er verwies unter anderem auf die zusätzlichen Medizinstudienplätze. Die Verbesserungsansätze blieben insgesamt weit hinter dem Bedarf zurück.
SPD: Es fehlt noch etwas im Gesetz
Dirk-Ulrich Mende (SPD) gab zu, dass in dem Gesetz noch etwas fehle: „Das werden wir jetzt gemeinsam auf den Weg bringen“. Er bezeichnete das Gesetz als einen „Baustein“ in der „von unserem Gesundheitsminister verfolgten Gesamtstrategie“. Er betonte, dass insbesondere die kommunalen Verbände die Gesundheitskioske fordern würden. Man solle sich daher genau anschauen, was man an dem Gesetz noch verbessern kann. Er freue sich auf die Beratungen im Ausschuss.
Linke: „Lauterbachsches Kleinklein“
Auch Kathrin Vogler (Die Linke) kam darauf zu sprechen, dass das Gesetz nicht enthalte, was es auch dem Namen nach verspricht. Als Linke fordere man kommunale Gesundheitszentren, in denen „alle zusammen für das Wohl der Patientinnen und Patienten arbeiten“. Das „Lauterbachsche Kleinklein“ werde den Herausforderungen nicht gerecht.
1 Kommentar
BMG vermisst Vorschläge der ABDA
von Wolfgang Steffan am 30.06.2024 um 9:38 Uhr
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