Verordnung ab 1. Juli 2024

Lungenkrebsfrüherkennung für Raucher von 50 bis 75 Jahren

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz lässt ab 1. Juli zu, dass Raucherinnen und Raucher einen Anspruch auf eine Niedrigdosis-Computertomografie zur Lungenkrebsfrüherkennung haben. Der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung muss der Gemeinsame Bundesausschuss aber noch zustimmen.