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Verordnung ab 1. Juli 2024
Lungenkrebsfrüherkennung für Raucher von 50 bis 75 Jahren
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz lässt ab 1. Juli zu, dass Raucherinnen und Raucher einen Anspruch auf eine Niedrigdosis-Computertomografie zur Lungenkrebsfrüherkennung haben. Der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung muss der Gemeinsame Bundesausschuss aber noch zustimmen.
Ab 1. Juli tritt eine Verordnung in Kraft, laut der sich starke Raucherinnen und Raucher im Alter von 50 bis einschließlich 75 Jahren einer Lungenkrebsfrüherkennung mittels Niedrigdosis-Computertomografie (Niedrigdosis-CT) auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterziehen dürfen. Seither waren solche Untersuchungen an Menschen ohne Symptome, und bei denen kein Krankheitsverdacht besteht, aufgrund der Strahlenrisiken verboten.
Das Bundesamt für Strahlenschutz kam nach umfassender Bewertung aktueller Studien nun zu dem Schluss: Der Nutzen einer systematischen Früherkennungsuntersuchung mit Niedrigdosis-CT für bestimmte Personengruppen überwiegt die strahlenbedingten Risiken, wie in einer Pressemitteilung zu lesen ist. Es dürfen nur moderne Geräte mit hohem technischen Qualitätsstandards und geschultes ärztliches Personal eingesetzt werden, wie die Verordnung spezifiziert. Außerdem muss eine Software Ärztinnen und Ärzte bei der Lungenkrebserkennung unterstützen.
Heute stellen wir die Weichen für eine Früherkennungsuntersuchung, die Betroffenen das Leben retten kann. Künftig können sich starke Raucherinnen und Raucher nach ärztlicher Information und Aufklärung dafür entscheiden, sich bereits vor einem konkreten Verdacht auf Lungenkrebs untersuchen zu lassen. Wird die Krankheit in einem frühen Stadium erkannt, besteht eine deutlich bessere Aussicht auf Heilung. Die Früherkennungsuntersuchung kann somit schwere oder gar tödliche Krankheitsverläufe verhindern.
Die Verordnung des Bundesministeriums ist Voraussetzung für die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen. Damit diese erfolgen kann, muss der Gemeinsame Bundesausschluss (G-BA) noh einen entsprechenden Beschluss erlassen. Ab dem 1.Juli hat der G-BA maximal 18 Monate Zeit, über die Aufnahme der Niedrigdosis-CT zur Früherkennung von Lungenkrebs bei Raucherinnen und Rauchern in seine Richtlinien zu entscheiden. Der Beschluss ist dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtsaufsichtlichen Prüfung vorzulegen. Ohne einen positiven Beschluss des G-BA sind die Kosten für eine solche Früherkennungsuntersuchung als individuelle Gesundheitsleistungen von den Teilnehmenden selbst zu tragen, wie in der Pressemitteilung erklärt wird.
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