Neuer Handelsname

Pneumokokken-Konjugatimpfstoff jetzt als Prevenar 20 bestellbar

05.07.2024, 13:45 Uhr

Apexxnar wird abgelöst von Prevenar 20. (Foto: IMAGO / Beautiful Sports)

Apexxnar wird abgelöst von Prevenar 20. (Foto: IMAGO / Beautiful Sports)


Der 20-valente Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV) von Pfizer kann ab sofort in Deutschland unter dem neuen Handelsnamen Prevenar 20® bestellt werden. Bislang wurde er als Apexxnar® vertrieben. Mit der pädiatrischen Indikationserweiterung erfolgte die Umbennung. 

Der 20-valente Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV-20) von Pfizer ist bereits seit 2022 für Erwachsene unter dem Handelsnamen Apexxnar® auf dem Markt. Mit der Zulassungserweiterung für Säuglinge im März 2024 wurde der Impfstoff in Prevenar 20® umbenannt. Das soll verdeutlichen, dass es sich bei dem Produkt um eine Weiterentwicklung von Prevenar 13® handelt. Der neue Impfstoff enthält neben den konjugierten Polysacchariden des PCV13 (Serotyp 1, 3, 4, 5, 6A, 6B, 7F,9V, 14, 18C, 19A, 19F, 23F) sieben weitere (Serotyp 8, 10A, 11A, 12F, 15B, 22F, 33F). Das erweitere die Abdeckung auf die Serotypen, die eine hohe Prävalenz und Pathogenität aufweisen und besonders für Antibiotikaresistenzen verantwortlich sind, heißt es.

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Der Handelsname Apexxnar wurde Pfizer zufolge ursprünglich gewählt, um eine Verwechslung mit Prevenar 13® zu vermeiden und somit das Risiko eines Off-Label-Gebrauchs bei Kindern zu reduzieren. Mit der pädiatrischen Indikationserweiterung konnte der Handelsname nun geändert werden. Prevenar 13® bleibt weiterhin verfügbar

Packungsgrößen und PZN

Wie Pfizer mitteilt, ist der Impfstoff ab sofort unter dem neuen Handelsnamen bestellbar.

Prevenar 20® kann ab jetzt unter folgenden Pharmazentralnummern (PZN) als Injektionssuspension in einer Fertigspritze (je 0,5 ml) bezogen werden:

PackungsgrößePZNAEP
1 x Fertigspritze1826355673,86 €
10 x Fertigspritzen18263562699,03 €

Die Packungsgröße mit 50 Fertigspritzen ist aktuell noch nicht verfügbar, soll aber zu einem späteren Zeitpunkt in den Markt eingeführt werden.

Apexxnar kann weiter verwendet werden – für Kinder und Erwachsene

Apexxnar®-Lagerbestände können im Rahmen der Haltbarkeit weiterhin abgegeben werden – auch wenn auf dem Rezept der neue Handelsname verordnet wird. Zusammensetzung, Dosierung, Lagerung, Abrechnung und Handhabung von Apexxnar® und Prevenar 20® sind identisch. In Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden sowie dem Paul-Ehrlich-Institut können sie daher unabhängig vom Namen bei Kindern und Erwachsenen eingesetzt werden.

Noch keine STIKO-Empfehlung für Kinder

Die STIKO empfiehlt bislang die Impfung mit PCV-20 nur für Erwachsene ab 60 Jahren sowie für Erwachsene ab 18 Jahren mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten, sonstigen chronischen Erkrankungen oder mit anatomischen und Fremdkörper-assoziierten Risiken für Pneumokokken-Meningitis sowie mit beruflich bedingter Indikation. Für diese Personengruppen ist er erstattungsfähig. Der Einsatz bei Kindern ist in der aktuellen Empfehlung noch nicht berücksichtigt. 

Solange eine STIKO-Empfehlung für die pädiatrische Impfung mit PCV20 sowie die Aufnahme in die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht erfolgt ist, ist die pädiatrische Impfung mit PCV20 somit nicht regulär durch die Krankenkassen erstattungsfähig. Für Eltern besteht die Möglichkeit, eine individuelle Erstattung mit ihrem Kostenträger zu klären. Die Verordnung bei Kindern erfolgt dann über ein Privatrezept. Die STIKO hat angekündigt, sich mit pädiatrischer Zulassungserweiterung von PCV20 zu einer möglichen Impfempfehlung für Kinder zu äußern.


jb / DAZ.online
redaktion@daz.online


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