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Gesundes-Herz-Gesetz
PKV sieht sich durch Gesetzesvorhaben benachteiligt
Der Referentenentwurf zum Gesundes-Herz-Gesetz stößt bei den privaten Krankenversicherern auf Kritik. Sie halten wenig von den geplanten großflächigen Screenings der Bevölkerung und ihnen missfällt, dass PKV-Versicherte von den neuen pharmazeutischen Dienstleistungen ausgeschlossen wären, aber dafür zahlen müssten. Zudem wünscht sich die PKV mehr Möglichkeiten, Gesundheitsdaten zu nutzen.
Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für ein Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) stößt auch seitens der privaten Krankenversicherungen (PKV) auf Kritik. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verhinderung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zielten lediglich auf Früherkennung von Risikofaktoren: „Verhaltens- und verhältnispräventive Ansätze, welche Veränderungen beim Lebensstil sowie bei den Arbeits-, Umwelt- und Lebensbedingungen bewirken, geraten in den Hintergrund“, schreibt der PKV-Verband in seiner Stellungnahme gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium.
Zudem würde viel Potenzial verschenkt, da wichtige Akteure, wie der Öffentliche Gesundheitsdienst, Schul- und Betriebsärzte, Fachverbände, Kranken- und Unfallversicherungen nicht in die Präventionsstrategie mit einbezogen worden seien.
Gesundheitsscreenings per Gesetz
Die Pläne, per Gesetz alle Bürger*innen in bestimmten Abständen zu Gesundheitsscreenings aufzufordern, lehnt der PKV-Verband ab. Stattdessen sollten die zuständigen Institutionen und Fachgesellschaften des Gesundheitswesens auf der Grundlage medizinischer Evidenz entscheiden, wann und für wen solche Untersuchungen zu empfehlen sind. Der Verband verweist auf Studien zur Früherkennung von familiärer Hypercholesterinämie: Hier lägen noch „keine aussagekräftigen Nutzennachweise“ vor.
Auch die Bestimmung der Altersgruppen, in denen die bevölkerungsweiten Screenings durchgeführt werden sollen, hält die PKV für falsch. Laut Referentenentwurf sind diese zunächst für 12-Jährige geplant – sinnvoller wäre eine Untersuchung im Vorschulalter, so der PKV-Verband.
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Zudem habe die VRONI-Studie zu familiärer Hypercholesterinämie zeigen können, dass ein hoher Anteil der Kinder mit erhöhtem LDL-Cholesterinspiegel keine genetische Disposition dafür aufwies: „Eine frühzeitige medikamentöse Behandlung mit Statinen ist für diese Kinder und Jugendlichen dagegen nicht angezeigt.“
Die Pläne zur Ausweitung des Statin-Einsatzes wurden unter anderem auch von den gesetzlichen Krankenkassen kritisiert, ebenso von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem Hausärztinnen- und Hausärzteverband und dem Gemeinsamen Bundesausschuss.
Kritik an pDL-Regelung
Kritisch zeigt sich der PKV-Verband auch gegenüber dem geplanten Ausbau der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) in Apotheken. Dieser Teil des Gesetzesentwurfs sei lediglich auf die GKV-Versicherten zugeschnitten. Privat Versicherte würden ausgeschlossen, da für die neuen pDL die Vorlage eines Gutscheins und der elektronischen Gesundheitskarte notwendig ist.
Weiterhin sei es problematisch, dass nur noch zur Vergütungshöhe und den Abrechnungsmodalitäten der pDL eine Vereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV) getroffen werden müsse. Bisher umfasst diese Vereinbarung auch die Anspruchsvoraussetzungen für pDL Vereinbarungen – und ist zudem „im Benehmen“ mit dem PKV-Verband zu führen. Dies führe zu einer Benachteiligung der PKV-Versicherten, da die Feststellung der Anspruchsvoraussetzung für sie zwingend nötig sei, um den Zugang zu pDL zu ermöglichen.
Dies sei umso problematischer, sofern die Finanzierung weiter über den Nacht- und Notdienstfonds erfolgt. PKV-Versicherte zahlten mit 20 Cent pro Arzneimittelpackung für die pDL der GKV-Versicherten, während sie selbst diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen könnten.
Vor diesem Hintergrund fordert die PKV die Einrichtung unterschiedlicher Abrechnungswege für GKV- und PKV-Versicherte. Zudem will der PKV-Verband eigenständig mit dem DAV darüber verhandeln können, welche pDL er seinen Versicherten anbieten möchte.
Gesundheitsdatennutzung auch bei PKV-Versicherten
Der PKV-Verband hält es für sinnvoll, auch die zugänglichen Gesundheitsdaten seiner Versicherten nutzen zu können, um Nachrichten und Einladungen zu verschicken, sofern ein individueller Bedarf für eine Verbesserung des „Gesundheitsmanagements“ erkannt wird: „Auch die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung wollen ihre Versicherten niedrigschwellig und rechtssicher auf Präventions- und Betreuungsangebote zur Verbesserung der Gesundheit hinweisen dürfen.“ Dies sei jedoch durch die aktuellen Datenschutzrichtlinien nicht möglich. Deshalb fordert der PKV-Verband eine rechtliche Gleichstellung gegenüber der GKV hinsichtlich der Datenverarbeitungsbefugnisse, denen im März mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes weitgehende Befugnisse zur Nutzung ihrer Versichertendaten erteilt worden waren.
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