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Ungewisser Zeitplan
Apotheken-Reformgesetz morgen im Kabinett?
Das Bundesgesundheitsministerium wird am morgigen Mittwoch doch einige seiner Reformvorhaben ins Kabinett bringen. Vier Gesetze sind gesetzt – das Apotheken-Reformgesetz könnte noch als Nummer fünf hinzukommen. Dies soll sich im Laufe des heutigen Tages entscheiden.
Nichts ist sicher – außer, dass sich alles verändert. Auch die Tagesordnung des Bundeskabinetts ist flexibel. Waren vergangene Woche noch keine gesundheitspolitischen Vorhaben auf der Tagesordnung des Bundeskanzleramts vermerkt, so ist aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) nun anderes zu vernehmen.
Der Kabinettsentwurf für das Apotheken-Reformgesetz befinde ich sich noch in der Rechtsförmlichkeitsprüfung, heißt es aus dem BMG. Diese Prüfung erfolgt im Bundesjustizministerium. Es werde sich im Laufe des Tages entscheiden, ob die Beschlussfassung durch das Kabinett noch am Mittwoch stattfinden könne. Wenn nicht, sei dies für die nächste Kabinettsitzung geplant – genannt wurde der 21. August.
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Dagegen sind vier andere Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bereit für den morgigen Beschluss: das Notfall-Gesetz, das Gesetz zum Ausbau der Gematik in eine Digitalagentur, das Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit (mit dem das neue Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin – BIPAM – geschaffen werden soll) sowie ein Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes, das die sogenannte Überkreuzspende von Nieren ermöglichen soll.
Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Fassung hieß es, die nächste Kabinettsitzung nach dem 17. Juli finde eine Woche später statt. Genannt wurde jedoch der 21. August.
1 Kommentar
Alles..
von Christiane Patzelt am 16.07.2024 um 13:44 Uhr
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