- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Weniger als die Hälfte ...
Retaxbilanz LAV BaWü
Weniger als die Hälfte der Retaxationen berechtigt
In guter Tradition hat der Landesapothekerverband bei seiner Mitgliederversammlung die Retaxbilanz des vergangenen Jahres vorgestellt. Demnach ist der Gesamtwert der geprüften Retaxationen auf ein Rekordhoch von über 1,9 Millionen Euro gestiegen. Etwa drei Viertel der Retaxsumme konnte der Verband für seine Mitglieder zurückholen. Nicht einmal die Hälfte der bearbeiteten Retaxationen war berechtigt.
Die Abteilung Retaxation des Landesapothekerverbandes (LAV) Baden-Württemberg war auch im Jahr 2023 wieder gut beschäftigt. Das wurde bei der Präsentation der Bilanz im Rahmen der Mitgliederversammlung am gestrigen Mittwoch in Stuttgart deutlich. 11.321 von den Kassen beanstandete Rezepte wurden demnach geprüft, im Vorjahr waren es 8.638 gewesen. Diese wurden dann zu 5.875 Retaxationsvorgängen zusammengefasst (Vorjahr: 4.537) – mit einem Gesamtwert von 1.931.000 Euro. Das sind über 500.000 Euro mehr als im Vorjahr. Die Rekordsumme aus dem Jahr 2021 (1.528.580 Millionen Euro) wurde damit übertroffen. Über alle Kassen gesehen wurden 2023 überdurchschnittlich viele Retaxationen ausgesprochen, obwohl während vieler Monate des Jahres noch die großzügigeren Corona-Ausnahmeregelungen griffen und zusätzlich enorme Lieferengpässe das Arzneimittelgeschehen in 2023 prägten, heißt es seitens des LAV.
„Nochmal retaxiert, was geht“
LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth hat den Eindruck, dass manche Krankenkassen die bevorstehenden Retaxerleichterungen in 2023 noch zum Anlass genommen hatten, vermehrt Retaxationen auszusprechen, bevor die gesetzlichen Neuregelungen griffen. Dies sei beispielsweise rund um die Änderung der BtM-Verschreibungsverordnung mit Blick auf die Überschreitung der Höchstmenge deutlich geworden, ebenso bei den Dosierungsangaben bei Fertigarzneimitteln „Die meisten Kassen retaxierten solche Fälle bis unmittelbar einen Tag vor dem Inkrafttreten am 8. April 2023“, so Hofferberth. Die einzige löbliche Ausnahme sei hier die AOK in Baden-Württemberg. Sie habe immer ausgesprochen fair, partnerschaftlich und mit Augenmaß agiert.
Mehr zum Thema
Friedenspflicht für das Jahr 2024
Retax-Schonfrist für E-Rezepte: In welchen Fällen greift sie?
Rezepturabrechnung nach AMpreisV
HAV steht Apotheken im Retax-Fall zur Seite
Allerdings ist es dem LAV auch in diesem Jahr wieder gelungen, einen Großteil der retaxierten Summe für seine Mitglieder zurückzuholen. 1.488.876 Euro (Vorjahr 1.086.924 Euro) konnten im Einspruchsverfahren reklamiert werden, das sind fast drei Viertel des Gesamtwerts (73 Prozent, Vorjahr: 76 Prozent). Die betreffenden Retaxationen waren entweder unberechtigt oder konnten durch weitere Nachweise nachträglich geheilt werden. Etwas mehr als die Hälfte der Retaxationsfälle 3.110 (Vorjahr: 2.412) im Wert von fast 1,5 Millionen Euro konnte zugunsten der LAV-Mitglieder entschieden werden. Lediglich in 2.765 Fällen (im Vorjahr 2.122) waren die Beanstandungen der Kassen berechtigt. Gemessen am Wert war das der deutlich geringere Anteil.
Für das laufende Jahr erwartet Ina Hofferberth allerdings deutlich weniger Retaxationen: „Für 2024 ist heute bereits ersichtlich, dass durch die greifenden Regelungen des ALBVVG (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz) die Retaxationsbeträge deutlich sinken werden“, prognostizierte die LAV-Geschäftsführerin.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.