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Belastende E-Mails
Hat Spahn den Kaufpreis für Masken in die Höhe getrieben?
Jens Spahn steht im Kreuzfeuer der Kritik: Ihm wird vorgeworfen, unnötig viel Steuergeld für den Einkauf von Schutzmasken ausgegeben zu haben. Nun wurden E-Mails veröffentlicht, die den Verdacht erhärten, dass der ehemalige Minister für die überhöhten Kaufpreise persönlich verantwortlich sein könnte.
Für die Vorwürfe gegen den ehemaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wegen möglicherweise überteuerter Maskeneinkäufe zu Beginn der Corona-Pandemie gibt es neue Belege. Der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) liegen E-Mails aus Spahns ehemaligem Ministerium vor, die verdeutlichen sollen, dass er für die Preisfestlegung der Open-House-Ausschreibung „gegen die Empfehlungen“ seiner Mitarbeiter*innen gehandelt haben soll – einige arbeiten weiterhin im Bundesgesundheitsministerium.
Laut FAZ hatte der Leiter der Zentralabteilung Z im Gesundheitsministerium am 24. März 2020 um 21 Uhr einen Nettoeinkaufspreis von 3 Euro plus Mehrwertsteuer in Höhe von 57 Cent vorgeschlagen und eine Lieferfrist bis zum 30. April empfohlen.
Spahn im Alleingang?
Über Nacht soll Spahn es sich offenbar anders überlegt haben. Um 9 Uhr morgens schrieb der zuständige Abteilungsleiter nach Angaben der FAZ: „Guten Morgen, nach Entscheidung des Minister jetzt bitte wie folgt finalisieren, 4,50 Euro Netto und bis zum 30. April.“ Hinzu seien 86 Cent Mehrwertsteuer gekommen. Ab dem 27. März startete das Open-House-Verfahren, bei dem Anbieter zu diesem Preis FFP2- und KN95-Masken in undefinierter Stückzahl liefern konnten.
Zusatzkosten von 467 Millionen Euro
In der Folge habe es sehr viele Zusagen von Lieferanten gegeben, von einigen seien Masken in minderwertiger Qualität geliefert worden. Zudem habe das BMG nachträglich die Lieferfristen verkürzt und Verträge gekündigt, Rechnungen an Lieferanten blieben unbezahlt. Eine Klagewelle gegen das Ministerium mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 2,3 Milliarden Euro war die Folge – Spahns Amtsnachfolger Karl Lauterbach (SPD) muss diese nun schultern.
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Laut Angaben des Bundesrechnungshofs wurden zu den Open-House-Konditionen 262 Millionen Masken beschafft. Durch die möglicherweise eigenmächtige Preiskorrektur von Spahn seien den Steuerzahler*innen Zusatzkosten von 467 Millionen Euro entstanden. Aus den veröffentlichten E-Mails gehe auch hervor, dass die Open-House-Einkäufe nur einen kleinen Teil (4,5 Prozent) der Gesamteinkäufe ausmachten – insgesamt seien es knapp 5,7 Milliarden Masken gewesen. Das Ministerium habe sich nicht auf einen Beschaffungsweg beschränken wollen – es habe noch fünf weitere Versorgungswege gegeben, beispielsweise die Produktion in Deutschland, heißt es.
Von den insgesamt 5,7 Milliarden Masken seien nur 1,7 Milliarden im Inland verteilt worden. 1,2 Milliarden wurden dem Bericht des Bundesrechnungshofs zufolge vernichtet, weitere 1,7 Milliarden sind demnach zur Vernichtung vorgesehen. Weitere 800.000 Masken würden ohne aktuellen Verwendungszweck weiter gelagert – allein für das Jahr 2024 erwartet der Bundesrechnungshof dafür Lagerungs- und Verwaltungskosten in Höhe von 534 Millionen Euro.
Lauterbach mistet aus
Vor einer Woche hatte Lauterbach die Einsetzung einer „Aufklärungsbeauftragten“ für die Maskenbeschaffung bekannt gegeben. Sie soll im eigenen Ministerium „ausmisten“ und „Versäumnisse aus der letzten Legislaturperiode“ ausräumen. Lauterbach hatte gegenüber der FAZ geäußert, dass er seinen Mitarbeiter*innen volles Vertrauen entgegenbringe. Viele davon waren auch schon für seinen Amtsvorgänger im Ministerium tätig – auch der damals zuständige Abteilungsleiter ist weiterhin im Amt. Woher die FAZ die kompromittierenden E-Mails erhalten hat, gab die Zeitung nicht bekannt.
Für die möglichen Fehler seines Vorgängers muss sich Lauterbachs Ministerium weiterhin verantworten. Am heutigen Freitag urteilte das Oberlandesgericht Köln über die eingelegte Berufung des BMG gegen ein vorheriges Urteil: Der klagenden Handelsfirma ILTS wurde erneut Recht gegeben. Das BMG wird aufgefordert knapp 86 Millionen Euro plus Zinsen an die Klägerin zu zahlen. Zudem bestehe ein Annahmeverzug von fast 15 Millionen FFP-2-Masken und 10 Millionen OP-Masken, gab das Gericht heute in einer Pressemitteilung bekannt.
1 Kommentar
534 Millionen Euro für 2024
von Roland Mückschel am 21.07.2024 um 7:06 Uhr
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