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Über E-Rezept-App oder den Ausdruck können nun auch Privatversicherte E-Rezepte in der Apotheke einlösen. Zumindest jene, deren Versicherung dies schon anbietet.
Auch Privatversicherte können ab sofort grundsätzlich E-Rezepte in der Apotheke einlösen. Darüber informieren der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) an diesem Montag. Allerdings steht den Privatversicherten noch nicht jeder Einlöseweg zur Verfügung: Da sie keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) haben, bleiben die E-Rezept-App oder der Ausdruck des Codes. Darüber hinaus muss die Arztpraxis zuvor mit der Krankenversichertennummer ein E-Rezept ausgestellt haben. Noch bieten nicht alle privaten Kostenträger die Möglichkeit an.
Ist das rezeptpflichtige Arzneimittel bezahlt, wird für die Privatversicherten in der Apotheke ein Kostenbeleg zur Einreichung für die Kostenerstattung bei ihrer Krankenversicherung erstellt. Das kann ein Papierausdruck oder ein digitaler Beleg in der E-Rezept-App sein.
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„Wir freuen uns, dass jetzt auch Privatversicherte ihre E-Rezepte in den Apotheken einlösen können, sagte der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann. „Die Apotheken erweitern damit die Einsatzmöglichkeiten für das E-Rezept und ermöglichen Millionen Privatversicherten einen komfortablen Zugang zu ihren Medikamenten.“ Man hoffe, dass das neue Angebot angenommen werde.
Der ADAS-Vorsitzende Gerhard Haas erklärte, dass auch wenn das E-Rezept derzeit nur auf einzelne private Kostenträger beschränkt sei, er davon ausgeht, dass in den kommenden Monaten alle weiteren ebenfalls das E-Rezept Ihren Versicherten anbieten werden.
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