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Neue Rabattverträge ausgeschrieben
AOK setzt bei Antibiotika auf Nachhaltigkeit
Die AOK-Gemeinschaft hat ihre erste Generika-Ausschreibung gestartet, die die neuen Kriterien des Lieferengpassgesetzes berücksichtigt. 15 der insgesamt 114 ausgeschriebenen Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen sind Antibiotika – bei ihnen setzt die AOK zudem ein besonderes Augenmerk auf die nachhaltige Produktion.
Unter Federführung der AOK Baden-Württemberg hat die AOK-Gemeinschaft eine Rabattvertrags-Ausschreibung veröffentlicht, die 114 Wirkstoffe/ Wirkstoffkombinationen mit einem AOK-Umsatzvolumen von jährlich ca. 2,7 Milliarden Euro umfasst. Die Verträge sollen teilweise mit bis zu drei Herstellern geschlossen werden.
Auch 15 antibiotische Wirkstoffe finden sich darunter. Wie die AOK Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung von diesem Donnerstag erklärt, werden diese Lose wiederholt mit einem Bonuskriterium für Nachhaltigkeit in der Produktion ausgeschrieben: Pharmazeutische Unternehmen können bei der Vergabe einen Bonus auf ihr Angebot erhalten, wenn sie sich freiwillig verpflichten, wirkstoffbasierte Maximalkonzentrationen im Produktionsabwasser der Produktionsstätte einzuhalten und unabhängige Kontrollmessungen vor Ort erlauben.
Die Ausschreibung berücksichtigt zudem erstmals die im Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) festgelegten Regelungen für Ausschreibungen. So ist für rabattierte Arzneimittel nunmehr sechsmonatige Lagerhaltung vorgeschrieben. Bei Rabattverträgen für Antibiotika ist eine Diversifizierung der Lieferkette Pflicht: Bei der Vertragsvergabe müssen Hersteller mit Wirkstoffproduktion in Europa besonders berücksichtigt werden.
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Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, sieht das Nachhaltigkeitskriterium als „großen Erfolgsfaktor“. Die erste Ausschreibungsrunde dieser Art im Jahr 2020 zeigte aber auch deutlichen Handlungsbedarf: Teilweise wurden im gereinigten Produktionsabwasser Überschreitungen des festgelegten Schwellenwertes um bis zu 11.000 Prozent festgestellt. Auch in der angrenzenden und von den Produktionsanlagen beeinflussten Umwelt wurden zum Teil hohe Konzentrationen vorgefunden. Die Pilotstudie von AOK, dem Institut für Wasserforschung und Umweltbundesamt habe aber auch positive Effekte gezeigt, wie die AOK betont: „Es wurden Produktionsanlagen angepasst, Abwasseraufbereitungen vergrößert und Lagerungen optimiert. Insgesamt ist die Sensibilisierung zum Thema deutlich gestiegen“, heißt es in der Pressemitteilung.
Umweltverträgliche Produktion ist möglich
Bauernfeind ist überzeugt: „Die Vorgabe und Kontrolle von Konzentrationen im Produktionsabwässern sind ein wirkungsvolles Instrument, um Umweltverschmutzung und Potentiale für Entstehung resistenter Keime einzudämmen.“ Dass eine umweltverträgliche Produktion möglich sei, zeigten Messungen bei einzelnen Unternehmen, die vorbildlich arbeiten. „Neben den Nachhaltigkeitszielen, die wir erreichen wollen, geht es natürlich auch um einen fairen Wettbewerb. Wettbewerbsvorteilen auf Kosten der Umwelt erteilen wir eine deutliche Absage“, so der Kassen-Chef.
AOK setzt schon lange auf Vorräte
Mit den neuen ALBVVG-Vorgaben zur Bevorratung, kann die AOK ebenfalls gut leben. Schon in der Vergangenheit habe die AOK-Gemeinschaft auf eine Bevorratungspflicht gesetzt. „Dass diese Pflicht nun auch außerhalb der AOK-Verträge gilt, ist sehr zu begrüßen“, sagt Bauernfeind. Kein Verständnis hat er allerdings dafür, dass sich die Bevorratungspflicht nur auf Rabattverträge beschränkt. „Die Ausfallquote bei Rabattvertragsarzneimitteln ist geringer als bei anderen Medikamenten ohne Rabattvertrag. Gerade hier könnte sich die Bevorratungspflicht als wirksames Instrument gegen Lieferengpässe erweisen.“
Was die Diversifizierung der Lieferkette bei Antibiotika betrifft ist der AOK-Chef skeptisch. Auch wenn sie grundsätzlich ein „sinnvolles Anliegen“ sei: Das globale Problem der Lieferengpässe im nationalen Sozialrecht lösen zu wollen, reicht aus seiner Sicht nicht aus. „Es braucht konsequente Lösungen auf europäischer Ebene.“ Die Erfahrung der AOK-Gemeinschaft zeige, dass es eine entsprechende Verankerung im EU-Vergaberecht benötige.
5 Kommentare
VjshLwOZH
von bORZYfrPuqaz am 04.08.2024 um 16:12 Uhr
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Billige Medienshow
von ratatosk am 29.07.2024 um 18:33 Uhr
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Nonsens!
von Uwe Hansmann am 26.07.2024 um 16:13 Uhr
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AW: Nonsens
von Stefan Haydn am 27.07.2024 um 13:59 Uhr
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